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Witwenrente Ausland

von wiewowas?28.03.2008 | 04:04
1802 Ansichten
2 Antworten
Mein Mann ist in den USA verstorben wo wir seit Jahren lebten. Wird die Witwenrente auch gezahlt, wenn ich meinen Aufenthalt weiterhin hier habe?? Mein Weg fuehrt sicherlich bald zurueck zur Heimat nur nicht in diesem Jahr.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.03.2008 | 10:13

Mit den USA wurde schon vor sehr vielen Jahren ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Regelmäßig dürfte die Zahlung einer Rente in den anderen Staat unproblematisch sein. Jedoch hängt die Anwendung eines zwischenstaatlichen Abkommens auch immer ab von der Staatsangehörigkeit (des Versicherten und des Hinterbliebenen!) und vom Aufenthaltsstaat. Deshalb ist eine verbindliche Aussage anhand Ihrer Angaben nicht möglich.

Das Abkommen mit den USA wird von der Deutschen Rentenversicherung Nord betreut (www.drv-nord.de). Dort wird auch eine zweisprachige Broschüre zu diesem Abkommen zum download angeboten (http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/01__ausland/arbeiten__deutschland__usa.html).

Vielleicht können Sie daraus schon die für Sie zutreffenden Regelungen entnehmen.

Ansonsten empfehlen wir Ihnen eine Email an die Deutsche Rentenversicherung Nord. Bitte benutzen Sie dazu das Formular unter "Kontakt". Geben Sie dabei auch unbedingt Ihre Staatsangehörigkeit an und ob sich Ihre Frage auf eine deutsche oder eine amerikanische Witwenrente bezieht.

1 Antworten

Rosannaam 28.03.2008 | 10:04
Sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Wartezeiterfüllung von 5 Jahren) erfüllt sind, besteht selbstverständlich auch bei Aufenthalt der Witwe in den USA ein Witwenrentenanspruch. War Ihr verst. Ehemann bei der früheren LVA versichert, ist hierfür die DRV Nord in 22159 Hamburg, Friedrich-Ebert-Damm 245, Tel. 040/5300-0, Telefax 040/5300-2999 zuständig. War er bei der früheren BfA in Berlin versichert, ist die DRV Bund, 10704 Berlin, Tel. 030/865-1, Telefax 030/865-27240 zuständig. Sie können sich im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de einen formellen Antrag auf Witwenrente herunterladen. MfG Rosanna.
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