Hallo nouse,
soweit der Verstorbene die allgemeine Wartezeit (= 5 Jahre Beitragszeit) erfüllt hat, die Witwe nicht wieder geheiratet hat und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat, besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anspruch ist unabhängig vom Aufenthaltsort der Berechtigten.