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Experten-Antwort

Witwenrente bei Ausländern, die in Dtsld. mutmasslich in die Sozialsystem gezahlt haben

von nouse01.10.2015 | 22:15
1138 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vorweg, daß ich wenig über die tatsächlichen Lebensumstände meines verstorbenen Kollegen weiss. Ich will nur eine bestmögliche Versorgung der Hinterbliebenen sicherstellen. Mein Kollege war Angestellter einer Universität, und lebte und arbeitete seit 5 Jahren in Deutschland. Ich gehe davon aus, daß in die Rentenversicherung gezahlt wurde (ist die Annahme realistisch?). Er hinterlässt eine erwerbslose Witwe, keine Kinder, sie ist über 50. Beide waren nicht im Besitz einer dt. Staatsbürgerschaft. Gibt es die Möglichkeit einer Witwenrente? Unabhängig vom Land, in der sie weiterleben möchte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo nouse,

soweit der Verstorbene die allgemeine Wartezeit (= 5 Jahre Beitragszeit) erfüllt hat, die Witwe nicht wieder geheiratet hat und die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat, besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anspruch ist unabhängig vom Aufenthaltsort der Berechtigten.

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2 Antworten

Grokoam 02.10.2015 | 08:46
Wir Deutsche bezahlen alles.
nouseam 04.10.2015 | 20:52
Danke, ich gebe das so weiter!
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