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Experten-Antwort

Witwenrente + eigene Altersvorsorge

von J.B.31.05.2017 | 19:30
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2 Antworten

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Guten Tag! Ich beziehe bereits Witwenrente und habe nun die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) in Anspruch zu nehmen. Allerdings habe ich bereits einen Riester-Vertrag und eine private Rentenversicherung, bei der eine Kapitalauszahlung steuerfrei wäre. Da es vom Arbeitgeber einen Zuschuss geben würde und ich Steuern sparen würde, wäre die DV eine tolle Sache. Aber wie verhält es sich, wenn ich neben der Witwenrente und Altersrente noch Beträge aus verschiedenen zusätzlichen Verträgen beziehe? Was wird gekürzt/angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vermögenseinkommen, kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen aufgrund privater Versorgung, Betriebsrenten und Renten aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen, aus allgemeinen Unfallversicherungen und sonstige Versorgungsrenten werden nicht angerechnet, wenn

* der versicherte Ehepartner vor dem 01.Januar 2002 gestorben ist

oder

*der versicherte Ehepartner zwar nach dem 31.12.2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 01.Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.Januar 1962 geboren ist.

Treffen diese obengenannten Voraussetzungen nicht für Sie zu, dann befinden wir uns im "neuen" Hinterbliebenenrente und diese Einkommen werden auf Ihre Witwerrente angerechnet.

Im übrigen ermittelt der Rentenversicherungsträger zunächst aus Ihrem Bruttoeinkommen ein "Nettoeinkommen" - durch Abzug von Pauschalwerten, zum Beispiel für Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.

Das ermittelte Nettoeinkommen wird nicht in voller Höhe auf Ihre Hinterbliebenenrente angerechnet. Erst wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet, werden vom verbleibenden Nettoeinkommen 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Die Höhe des Freibetrages hängt davon ab, ob Sie sich gewöhnlich in den neuen oder den alten Bundesländern aufhalten.

Der Freibetrag für Witwe(r) beträgen 803,88 Euro (West) und 756,62 Euro (Ost).

Die Freibeträge werden ab 01.07.2017 erhöht.

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1 Antworten

W*lfgangam 31.05.2017 | 19:44
Hallo J.B., da ist zunächst zwischen 'altem' und neuem Hinterbliebenenrentenrecht zu unterscheiden - bei einem wird es angerechnet (neues Recht), beim anderen nicht. Der Freibetrag für anrechnungsfähiges Einkommen ist gleich, beträgt ab 01.07. 819 EUR, das darüber hinausgehende Einkommen wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet ...wobei bei diversen Einkommensarten zunächst auch 'Netto-Beträge' zu ermitteln sind. Altes Recht gilt dann, wenn die Eheschließung vor 2002 liegt UND einer der beiden vor dem 02.01.1962 geboren ist - nur hier werden betriebliche/private Renten nicht auf die Witwenrente angerechnet. Mehr Info hier (Seite 28 ff.): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… oder in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
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