Ich gehe davon aus, dass Ihre Mutter keinen Unterhaltstitel o.ä. hatte, da die Zahlungen Ihres verstorbenen Vaters Ihrer Schilderung zur Folge freiwillig erfolgten.
Ich kann Ihnen da nur raten, Ihre Angaben der Sachbearbeitung gegenüber so (schriftlich) mitzuteilen, wie Sie es dargestellt haben. Letzlich ist es dann an der Sachbearbeitung bzw. an dem dortigen Juristen, die Sachlage zu bewerten.