Hallo Reiner Engelmann,
auch wenn Sie eine steuer- und versicherungsfreie Direktversicherung erzielen, kann es sein, dass diese ggf. auf die Witwenrente anzurechnen ist.
Bei Direktversicherungen handelt es sich meistens um Renten der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrenten), welche nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nr. 9 SGB IV nur dann als Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen sind, wenn das neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet. Dieses findet Anwendung bei Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung ab dem 01.01.2002 ohne jede weitere Voraussetzung oder Eheschließung vor dem 01.01.2002, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.
Ob und in welcher Höhe sich die Direktversicherung auf Ihre Witwerrente auswirkt, kann Ihnen der für Ihre Witwerrente zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen.