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Experten-Antwort

Witwenrente Hinzuverdienst

von Reiner Engelmann30.07.2019 | 18:51
250 Ansichten
2 Antworten

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nach dem Tod meiner Frau ich habe einen Antrag auf Wiwenrente gestellt. Aus den mir voeliegenden Informationen,sind Einahmen aus einer steuer- und versicherungsfreien Direkversicherung kein Eikom-men,das als Hinzuverdienst angerechnet wird. Stimmt das ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reiner Engelmann,

auch wenn Sie eine steuer- und versicherungsfreie Direktversicherung erzielen, kann es sein, dass diese ggf. auf die Witwenrente anzurechnen ist.

Bei Direktversicherungen handelt es sich meistens um Renten der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrenten), welche nach § 18a Absatz 3 Satz 1 Nr. 9 SGB IV nur dann als Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen sind, wenn das neue Hinterbliebenenrecht Anwendung findet. Dieses findet Anwendung bei Tod nach dem 31.12.2001 und Eheschließung ab dem 01.01.2002 ohne jede weitere Voraussetzung oder Eheschließung vor dem 01.01.2002, wenn beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sind.

Ob und in welcher Höhe sich die Direktversicherung auf Ihre Witwerrente auswirkt, kann Ihnen der für Ihre Witwerrente zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen.

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1 Antworten

Klugpuperam 31.07.2019 | 00:41
Bei einer Witwerrente wird kein Hinzuverdienst berücksichtigt, da die Witwerrente Unterhalt ersetzen soll und kein Einkommen. Eigenes Einkommen wird jedoch angerechnet. Hier sind die Paragraphen 97 SGB VI, sowie 18a und 18b SGB IV einschlägig. Geben Sie "DRV RAA" in die Suchmaschine Ihrer Wahl ein und suchen Sie nach den o. g. Paragraphen. Letztlich wird der Bescheid, den Sie erwarten können, alles beinhalten.
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