Hallo S. E.,
wie Ihnen bereits gesagt wurde, benötigt Ihre Oma für den Witwenrentenantrag keine eigene Versicherungsnummer. Ihr wird allerdings eine zugeordnet, wenn sie einen Rentenantrag aus eigener Versicherung stellt. In diesem Rentenverfahren wird geprüft, ob sie die Wartezeit von 60 Monaten für eine Regelaltersrente erfüllt. Hierzu zählen Kindererziehungszeiten und ggf. die Zeiten, in der sie in einer Fabrik gearbeitet hat, sofern Ihr diese Beiträge nicht bei Heirat erstattet wurden. Der Rentenversicherungsträger, bei dem sie damals versichert war, hat hierüber ggf. noch Unterlagen. Wir empfehlen daher sofort einen Antrag auf Regelaltersrente für Ihre Oma zu stellen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung