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Experten-Antwort

Witwenrente nach altem Recht - Aufstockungsbetrag

von Gaby03.11.2015 | 08:59
1358 Ansichten
7 Antworten

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Guten Morgen, ich bin in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Mein Arbeitgeber zahlt nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat eine zusätzliche Prämie i. H. v. 15000 EUR. Ich hatte hierzu schon mal geschrieben. Nun wird die Summe doch nicht auf einen Schlag ausgezahlt, sondern rückwirkend ab 01.01.2015 monatlich. Auf meiner Gehaltsabrechnung steht nun einmal: Tarifgehalt Aufstockung ATZ Aufstockung (diese wird bei meiner Witwenrente nicht angerechnet) Meine Frage: Werden alle Aufstockungsbeträge nicht auf die Witwenrente angerechnet oder nur der bei ATZ Vielen Dank für Ihre Antworten Gaby

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gaby,

die bei Altersteilzeit neben dem Brutto - Altersteilzeitarbeitsentgelt (als Nettobeträge) gezahlten Aufstockungsbeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltTZG sind dem Arbeitsentgelt vergleichbar und sind im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI zu berücksichtigen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Aufstockungsbeträge sind nur bei "neuem Hinterbliebenenrecht" zu berücksichtigen. Gilt bei Gabi das "alte Hinterbliebenenrecht", stimmt die Aussage, dass die Aufstockungsbeträge nicht berücksichtigt werden.

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5 Antworten

Gabyam 03.11.2015 | 18:41
Hallo und danke für Ihre Antwort. Nachdem ich diese gelesen hatte, hab ich bei der Knappschaft Bahn See angerufen und dort wurde mir gesagt, dass AUCH der zusätzlich aufgeführte Aufstockungsbetrag NICHT angerechnet wird, da ich Witwenrente nach altem Recht erhalte. VG Gaby
W*lfgangam 03.11.2015 | 19:39
Hallo Gaby, da gibt es eine Fristenregelung (wann ATZ-Aufstockungsbeträge anzurechnen sind, wann nicht), die Experte/in gerne nachliest und morgen erläutert. Das 'alte' _Hinterbliebenenrentenrecht_ hat damit nichts zu tun. Es geht dabei nur um die Einkommens-Anrechnungsvorschriften, ab wann der Aufstockungsbetrag doch wieder als Einkommen zählt. Gruß w.
Batrixam 04.11.2015 | 13:03
W*lfgang, das stimmt so nicht. Das Thema hatten wir hier vor nicht allzu langer Zeit schon einmal und da habe ich die entsprechenden §§ auch dargelegt. Die Aufstockungsbeträge bei ATZ werden beim ALTEN Hinterbliebenenrecht NICHT als Einkommen angerechnet. Andere Stichtage gibt es da nicht!!!
W*lfgangam 04.11.2015 | 21:28
Hallo Experte/in, stimmt, sorry! Ich hatte nur Stichtag und nicht (zusätzlich) 'Neurecht' in Erinnerung. Steht ja auch alles hier (wenn man aus der Lamäng die richtigen Stichworte findet): http://www.eservice-drv.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR2.1.1.1.3 und wurde in früheren Beiträgen bereits richtig dargestellt, wie auch von Batrix gesagt. Gruß w.
Gabyam 04.11.2015 | 22:00
Danke an alle für die Antworten! Dann muss ich mir keine Sorgen machen, weil keine Anrechung erfolgt. VG Gaby
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