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Witwenrente ohne Anrechnung?

von hilde08.06.2007 | 18:09
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6 Antworten

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Gab es früher,1985, Witwenrente ohne Anrechnung? Hat die bereits erteilten W.-Rente dann auch Besitz- stand? hilde

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes wurde am 01.01.1986 eingeführt und gilt für Todesfälle, die nach dem 31.12.1985 eingetreten sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass auf Renten wegen Todes, die auf einen Todesfall vor dem 01.01.1986 beruhen, kein Einkommen angerechnet wird. Dies gilt für die gesamte Dauer des Bezuges dieser Rente.

5 Antworten

KSCam 08.06.2007 | 20:25
die Einkommensanrechnung bei Witwenrenten gibt es seit 01.01.1986. Wer schon vorher Witwe war und dies immer noch ist, hat nach wie vor die volle Witwenrente egal wie hoch sonstige eigenen Einkünfte sind.
Ossiam 09.06.2007 | 10:57
Hallo, die Aussage betrifft nur Hinterbliebene welche in den"alten Bundesländern"gewohnt haben.Einkommensanrechnung in den"neuen Bundesländern"gibt es erst seit 01.01.1992. mfG
-am 11.06.2007 | 00:09
Es gibt sogar noch heute Witwenrenten ohne Anrechnung eigenen Einkommens. Ehepaare konnten seinerzeit befristet erklären, dass das bisherige Hinterbliebenenrentenrecht weiterhin gelten sollte. Der Ehemann hat allerdings dann keinen Witwerrentenanspruch.
hilde-skatam 11.06.2007 | 09:13
herzlichen dank.... hilde, die geliebte von skat!
hilde-skatam 11.06.2007 | 18:47
1. beitrag wurde von IDIOT gelösht.. ich bin die GELIEBTE von SKAT... ist das SÜSSSSS... ohne spass kommt man nicht rein... süsse grüße hilde die wilde... mit skat..
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