Die Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes wurde am 01.01.1986 eingeführt und gilt für Todesfälle, die nach dem 31.12.1985 eingetreten sind. Umgekehrt bedeutet dies, dass auf Renten wegen Todes, die auf einen Todesfall vor dem 01.01.1986 beruhen, kein Einkommen angerechnet wird. Dies gilt für die gesamte Dauer des Bezuges dieser Rente.