Hallo Johanna,
wie schon von Schade dargestellt, sollten Sie mit der Sachbearbeitung des RV-Trägers Kontakt aufnehmen. Ohne die Kenntnis der Details in diesem Einzelfall können wir in diesem Forum nicht abschätzen, wie die Entscheidung zu Stande gekommen ist.
Vielleicht legen Sie vorsorglich Widerspruch ein und lassen sich die maßgeblichen Grundlagen des Bescheides nochmals erläutern.