Hallo Flodul,
manche Sachverhalte sind leider nicht so einfach mit zwei/drei Sätzen in einem Forum zur Zufriedenheit zu klären.
Habe ich Sie richtig verstanden: Bei den in Frage stehenden Abzügen kann es sich nur um die Anrechnung von eigenem Einkommen (Altersrente) bei der Witwenrente (der Deutschen Rentenversicherung) und ggf. bei der Beamtenhinterbliebenenversorgung handeln. Bei der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es einen Freibetrag von derzeit mtl. 872,52 Euro. Darüber hinaus gehende Rentenansprüche aus eigener Versicherung können zu einem Abzug bei der Witwenrente führen. Um darüber konkretere Aussagen machen zu können müssen aber die einzelnen Leistungen in der Höhe genau bekannt sein. Entsprechende Berechnungen der zahlenden Träger sind daher unbedingt notwendig.
Gehen Sie mit Ihrem Anliegen –mit den entsprechenden Berechnungen- zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe (Bitte Vollmacht nicht vergessen, falls die betroffene Dame nicht selbst bei der Beratung dabei ist).
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam