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Experten-Antwort

Witwenrente und Versorgunsrente

von Flodul20.09.2019 | 18:47
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der verstorbene Beamte erhielt Rente aus der Tätigkeit zu DDR-Zeiten und Pension aus der späteren Beamtenzeit. Zur eigenen Rente von 700 € der Ehefrau kommt nun die Witwenrente der DRV und die 60% des letzten Ruhegehaltes des Beamten hinzu. Ist mit Abzügen mit Abzügen zu rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Flodul,

manche Sachverhalte sind leider nicht so einfach mit zwei/drei Sätzen in einem Forum zur Zufriedenheit zu klären.

Habe ich Sie richtig verstanden: Bei den in Frage stehenden Abzügen kann es sich nur um die Anrechnung von eigenem Einkommen (Altersrente) bei der Witwenrente (der Deutschen Rentenversicherung) und ggf. bei der Beamtenhinterbliebenenversorgung handeln. Bei der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es einen Freibetrag von derzeit mtl. 872,52 Euro. Darüber hinaus gehende Rentenansprüche aus eigener Versicherung können zu einem Abzug bei der Witwenrente führen. Um darüber konkretere Aussagen machen zu können müssen aber die einzelnen Leistungen in der Höhe genau bekannt sein. Entsprechende Berechnungen der zahlenden Träger sind daher unbedingt notwendig.

Gehen Sie mit Ihrem Anliegen –mit den entsprechenden Berechnungen- zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe (Bitte Vollmacht nicht vergessen, falls die betroffene Dame nicht selbst bei der Beratung dabei ist).

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

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6 Antworten

W°lfgangam 20.09.2019 | 20:00
...würden Sie mich bitte aufklären, welche Behörde der DDR (da war doch mal was ...) diese Rente noch zahlt? ;-) Nebenbei: das eine ist die Anrechnung eigenen Einkommens auf die WitwenRENTE (eigene Altersrente), sowie die mögliche Anrechnung auf die Witwenpension aus eigener Rente + Witwenrente. Beide Versorgungsträger (DRV + Versorgungsdienststelle) werden Ihnen nach Antrag/Vorlage der relevanten Einkünfte/Bescheide dazu) das Ergebnis mitteilen. Eine pauschale Aussage ist mangels individueller Daten nicht möglich (hier schon gar nicht zum Versorgungsrecht/Pension) ...und da gibt es viele Wenns und Abers. Gruß w.
Flodulam 21.09.2019 | 18:11
Ich war schon leicht beleidigt. Hab bis zur Wende (wenn man das so bezeichnen kann) im öffentlichen Dienst gearbeitet und wurde dann überzeugt, den Beamtenstatus anzunehmen. Dadurch entstand ein geringer Rentenanspruch und ein ebensolcher Pensionsanspruch. Blöd, man hat sein Leben lang, in zwei Systemen, gearbeitet und muss sich noch dumm kommen lassen.
Flodulam 22.09.2019 | 19:42
Danke Aufklärer für den Beistand:-). Hab inzwischen weiter recherchiert. Ich denke, dass Witwengeld von der BAV kann nicht in die Rentenberechnung der DRV einbezogen werden. Oder irre ich mich?
W°lfgangam 22.09.2019 | 21:24
Oops, nun haben wir auch noch eine abgeleitete BAV im Spiel - bisher war nur von Renten und Pension die Rede ...so häppchenweise hinterfragen Sie immer mehr, was hier nicht aufgelöst werden kann. Ich wiederhole mich: "Beide Versorgungsträger (DRV + Versorgungsdienststelle) werden Ihnen nach Antrag/Vorlage der relevanten Einkünfte/Bescheide dazu) das Ergebnis mitteilen. Eine pauschale Aussage ist mangels individueller Daten nicht möglich (hier schon gar nicht zum Versorgungsrecht/Pension) ...und da gibt es viele Wenns und Abers." Irgendwie machen Sie den 2. Schritt vor dem Ersten ...nicht Recherchieren, sondern Anträge bei den infrage kommenden Stellen stellen und abwarten – oder fragen Sie nur vorsorglich nach, was wäre wenn Sie das Kissen versehentlich ...? ;-) Gruß w.
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