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Zur Experten-Antwort springenHallo HL,
zurzeit beträgt der Freibetrag in den alten Bundesländern 902,62 Euro und in den neuen Bundesländern 877,27 Euro. Wenn Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt, wird der den Freibetrag übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet. Beim Einkommen zählt der Nettowert.
Das anzurechnende Einkommen hängt davon ab, ob die Witwenrente nach altem oder nach neuem Recht gewährt wird.
Beim alten Recht werden beispielsweise nicht die Betriebsrente oder private Renten angerechnet.
Ich gebe Ihnen mal eine Beispielrechnung nach altem Recht für alte Bundesländer:
1248,60 Euro Gehalt (2081,- Euro brutto)
+450,00 Euro Minijob
= 1698,60 Euro Netto
- 902,62 Euro Freibetrag
= 795,98 Euro über Freibetrag
abzüglich 40 % i.H.v. 318,39.
Somit werden ca. 318,39 Euro von der Witwenrente einbehalten.
Genauere Berechnungen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Träger.
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