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Witwenrente Vordruck R0660, Punkt 7.7.1 / Allgemeines

von Gudrun27.03.2019 | 10:05
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bemühe mich sehr, meine Mutter bei ihrem Antrag auf Witwenrente zu unterstützen, nachdem mein Vater vor einigen Tagen gestorben ist. Aber ich habe einige Fragen: 1. Im Vordruck R0660 unter Punkt 7.7.1 wird gefragt, ob meine Mutter (selbst Bezieherin von Altersrente) u.a. KV-Beiträge selbst zahlt. Sie ist pflichtversichert in der KVdR - gilt das als "selbst zahlen"? Und wenn ja, in welcher Form muss der Nachweis erbracht werden? 2. Muss für den Formantrag R0500 auf Witwenrente wirklich noch einmal der gesamte Versicherungsverlauf dargelegt werden, wenn meine beiden Eltern vor dem Tod meines Vaters bereits Altersrente bezogen haben? Der Versicherungsverlauf einschl. Kindererziehungszeiten etc. liegt doch dann bereits der bisherigen Rentenberechnung zugrunde. 3. Hinsichtlich des Bestätigungsvermerks Tz. 18 im Formantrag R0660: Genügt es, wenn meine Mutter mit dem Antrag auf Witwenrente, ihrem Ausweis, der Sterbeurkunde (die doch bereits für den Vorschussantrag vorgelegt wurde) und dem Familienstammbuch zu einer Beratungsstelle in Berlin (ihr Wohnort) geht? Warum müssen die Kinder noch einmal nachgewiesen werden, wenn doch meine Mutter bereits Mütterrente bezieht? Ich beabsichtige, nach dem Antrag auf Vorschuss folgende Formulare für den Antrag auf Witwenrente auszufüllen: R0500, R0660, R0810 - genügt dies unter Beigabe der letzten Rentenbescheide und Dokumente lt. Frage 3? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

1 Antworten

-am 27.03.2019 | 10:49
Hallo Gudrun, schön, dass Sie Ihre Mutter in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Scheuen Sie sich bitte nicht davor, die kostenlose Hilfe in unseren Auskunft- und Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder von unseren Versichertenältesten oder Versichertenberater in Anspruch zu nehmen. Diese sind mit der Aufnahme von Rentenanträgen vertraut und können ggf. gleich weitere Fragen beantworten. Wenn Ihre Mutter Ihnen Vollmacht erteilt, können Sie auch dort für Ihre Mutter tätig werden. Aber zu Ihren Fragen: 1. Die Frage 7.7.1 bezieht sich auf Frage 7.7 und muss nur beantwortet werden, wenn Ihre Mutter eine eigene Leistung aus dem Ausland erhält und hierfür Beitrage zahlen muss – ggf. auch Pflichtbeiträge zur KvdR. 2. Angaben zum Versicherungsleben Ihres verstorbenen Vaters sind im R0500 nur erforderlich, wenn es sich um Zeiten handelt, die noch nicht im Versicherungskonto berücksichtigt waren. 3. Im Vordruck R0660 gibt es keine TZ 18, ich vermute Sie meinen den Vordruck R0500. Dieser Bestätigungsvermerk ist für die antragaufnehmden Stellen gedacht. Können die dortigen Angaben von der antragaufnehmenden Stelle bestätigt werden, brauchen diesen Unterlagen nicht mehr mitgesandt werden. Ansonsten sind die Nachweise mitzusenden. Die Stelle, die den Witwenrentenantrag Ihrer Mutter aus dem Versicherungskonto Ihres Vaters bearbeitet, hat keinen Einblick in die Rentenunterlagen Ihrer Mutter (die ggf. sogar von einem anderen Rentenversicherungsträger gezahlt wird) oder die Unterlagen, die Sie für den Antrag auf Vorschuss beim Rentenservice der Deutschen Post AG vorgelegt haben. Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einer der o.g. Stellen
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