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Experten-Antwort

Witwenrrente

von ZLEBAK STANKO21.01.2011 | 17:46
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2 Antworten

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guten tag, Meine frage ist: 1.We kann nach meinen tod ,meine rente bekomen, und in wlcher höhe ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um sich einen ersten Überblick zur Absicherung der Hinterbliebenen zu verschaffen, ist sicherlich die von W*lfgang genannte Broschüre sehr geeignet. Wenn Sie insbesondere auch zur Höhe der Renten eine individuell Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 21.01.2011 | 18:50
Hallo ZLEBAK STANKO, IHRE Rente steht nur Ihnen zu. Sobald der Deckel aufs Haupt fällt, wird die Rente mit Ablauf des Sterbemonats eingestellt. Die von Ihren Versicherungszeiten abgeleitete Rente (Rente für Hinterbliebene) kann an hinterbliebene Angehörige ausgezahlt werden, in erste Linie an die Ehefrau/Witwe, weiter an Kinder/Waisen bis zum 18. Lebensjahr (auch an Kinder, die ab 18 noch in Schul- oder Berufsausbildung stecken). Auch frühere Ehefrauen/Geschiedene können unter 'günstigen' Bedingung noch einen Rentenanspruch durch Ihren Tod erwerben. An Witwen können 55 oder 60 % Ihrer Rente ausgezahlt werden - aber nur, wenn deren Einkünfte nicht zu hoch sind. Eine Witwenrente kann bei zu hohen eigenen Einkünfte auch auf Null festgelegt werden. Ähnliches gilt für Waisenrenten, wobei deren Ausgangswert bei 10 % Ihrer Rente anfängt und um einen Zuschlag in etwa verdoppelt werden kann. Einfach und umfassender, lesen Sie dieses Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0… ...oder lassen Sie die 'Nachfolgerente(n)' in der nächsten Beratungsstelle anhand der gegenwärtigen Zahlen durchrechnen. Gruß w.
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