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Experten-Antwort

Witwerrente und berufsständische Versorg

von Herbert Hieser25.06.2012 | 16:49
1363 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, wie sind die Anrechnungsregelungen bei der Witwen/Witwerversorgung, wenn ein Ehepartner in der gesetzlichen Rentenversicherung, der andere in einer berufständischen Versorgung versichert ist? Wird die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung gekürzt, weil der Hinterbliebene eine eigene berufsständische Versorgung hat? Wie ist es umgekehrt, wenn der Ehepartner mit der gesetzlichen Rente länger lebt? Danke Herbert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert Hieser,

der Beitrag von Jockel wird voll zugestimmt. Da bei der Einkommensanrechnung von einem (pauschalierten) Nettoeinkommen ausgegangen wird, können Sie unter folgendem Link nachschauen, wie diese derzeit ermittelt werden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de/cae/servlet/contentblob/228584/publicationFile/32550/zut_west_7-12_2012.pdf

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Jockelam 26.06.2012 | 11:32
Hallo, für den Fall, dass der Ehepartner mit der gesetzl. Rente länger lebt, wenden Sie sich bitte an den Versorgungsträger. Vermutlich wird die gesetzl. Rente bei der Hinterbliebenenrente des Versorgungsträgers angerechnet, aber eben auch nur vermutlich... Im umgekehrten Fall gilt, dass auf eine Hinterbliebenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersrente der berufsständischen Versorgung als Einkommen angerechnet wird ( §18a Abs.3 S.1 Nr.7 SGB IV).
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