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Experten-Antwort

Wo gibts Unparteilichkeit und Objektivität?

von Irene27.08.2011 | 23:48
2742 Ansichten
29 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn das Bundessozialgericht oder der Bundesgerichtshof über Rentensachen entscheidet, gewinnen meistens die staatlichen Behörden. Da die Richter ihr Gehalt auch von Behörden bzw. vom Staat bekommen und von diesen Institutionen auch eingesetzt bzw. bestellt werden, ist das kein Wunder. ("Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing") Gibt es auf europäischer Bühne (und ggf. welches) nicht ein Gericht, das man in Rechtsstreitsachen in Rentenfragen anrufen kann, wo man eher eine Unparteilichkeit oder Objektivität erwarten kann?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aufgrund des letzten Beitrages muss ich leider mitteilen, dass mir derzeit keine aktuellen Zahlen vorliegen, zu welchen Anteilen Klagen zurückgewiesen werden.

Allerdings kann ich an dieser Stelle (wie andere Teilnehmer zuvor auch) darauf hinweisen, dass Richter an deutschen Sozialgerichten neutral und unabhängig urteilen und auch keine Anreize irgendwelcher Art existieren, die die Entscheidungsfindung der Richter beeinflussen könnten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Da es die Fragestellung die gesamte Sozialgerichtsbarkeit bzw. die gesamte Rentenversicherung betrifft, würden die Statistiken der gesamten Rentenversicherung trägerübergreifend ermittelt werden. Daher ist es derzeit in der Tat so, dass mir keine aktuellen Zahlen vorliegen. Zudem werden die Verfahren ja auch vor den einzelnen Sozial-, Landessozial- und vor dem Bundessozialgericht geführt, sodass die Daten bundesweit zusammen gefasst werden müssten.

Mir sind jedenfalls die bundesweiten Daten nicht bekannt, sodass es ggf. die Sache eines jeden Interesserten ist, dies ggf. im Internet zu recherchieren.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Siehe Tätigkeitsbericht des Bundessozialgerichtes (insbesondere Seite 42 u. 54):

http://www.bsg.bund.de/cln_108/nn_138168/DE/03__Medien/03__Taetigkeitsberichte/taetigkeitsberichte__node.html?__nnn=true

Die für die Versicherten niedrige Erfolgsquote liegt m.E. jedoch vor allem daran, dass bei den vor dem Bundessozialgericht verhandelten Fällen bereits zuvor Sozialgerichte und Landessozialgerichte dem Sozialversicherungsträger recht gegeben haben.

Als Ergänzung weise ich auf die Seiten 7 und 12 der Pressemappe 2011 des Landessozialgerichtes NRW hin:

http://www.lsg.nrw.de/40_presse/index.php

So kann (wer möchte) die einzelnen Tätigkeitsberichte der Sozialgerichte und der weiteren Landessozialgerichtes studieren.

Ich bin nicht der Meinung, dass sich anhand einer relativ niedrigen oder anhand einer relativ hohen Erfolgsquote Rückschlüsse auf die richterliche Unabhängigkeit ziehen lassen, um diese dann in Frage zu stellen.

Es mag jedoch jeder für sich selbst entscheiden.

Anzumerken möchte ich zudem, dass die Tätigkeitsbereiche außer der Rentenversicherung auch andere Bereiche der Sozialversicherung umfassen.

Jedoch denke ich, dass Irene bei ihrer Sachverhaltsdarstellung auch nicht allein die gesetzliche Rentenversicherung im Blick hat.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Zur Antwort von "xxxx": Die Angaben wurden den Intenetseiten der Sozialgerichte entnommen, die für jeden Internetbenutzer auch schon vor meinem Beitrag frei zugänglich waren.

Dabei handelt es sich um keine internen Daten und um keine Daten der gesetzlichen Rentenversicherung (die Erfolgsquoten umfassen ja außer der RV noch weitere Bereiche der gesetzlichen RV), sodass ich mit Angaben als Experte der gesetzlichen Rentenversicherung dienen konnte.

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25 Antworten

Stefam 28.08.2011 | 04:33
Zitat von Irene anzeigenausblenden
Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Es gibt auch keinen Grund für einen Richter zugunsten einer Behörde zu entscheiden wenn dies nicht rechtmäßig ist. Er bekommt weder weniger Geld noch sonstige Nachteile wenn er entscheidet wie er es für richtig hält. Da jeder der über etwas zu entscheiden hat von jemand bezahlt wird oder zumindest das INteresse hätte selbst möglichst wenige Steuern zu zahlen, gibt es wohl auf der Welt keinen Menschen den Sie für objektiv halten würden. Aber sagen Sie mir doch mal einen Grund weshalb ein Richter immer "für den Staat" entscheiden soll ?
Radschlageram 27.08.2011 | 23:56
Beim EGMR,der UNO,dem THW und last but not least GOTT. Aber vielleicht denken manche einfach subjektiv,sie wären kränker als sie wirklich sind und sind dann enttäuscht wenn die Gutachter anderer Meinung sind.
Ireneam 28.08.2011 | 00:08
Hat Nachricht nicht richtig gelesen und damit auch die gestellte Frage nicht beantwortet. Beantworter ist wahrscheinlich Beamter, der sein Geld im Schlaf verdient.
Stefam 28.08.2011 | 04:33
Zitat von Irene anzeigenausblenden
Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Es gibt auch keinen Grund für einen Richter zugunsten einer Behörde zu entscheiden wenn dies nicht rechtmäßig ist. Er bekommt weder weniger Geld noch sonstige Nachteile wenn er entscheidet wie er es für richtig hält. Da jeder der über etwas zu entscheiden hat von jemand bezahlt wird oder zumindest das INteresse hätte selbst möglichst wenige Steuern zu zahlen, gibt es wohl auf der Welt keinen Menschen den Sie für objektiv halten würden. Aber sagen Sie mir doch mal einen Grund weshalb ein Richter immer "für den Staat" entscheiden soll ?
Objektivam 28.08.2011 | 10:21
Vielleicht glauben viele Leute auch nur, daß nicht sie selbst, sondern der Staat immer für sie sorgen MUß und nur der für die Beseitigung ihrer eigenen Probleme verantwortlich ist. D.H. alle eventuellen Lebensrisiken werden auf die Allgemeinheit ( das sind immer nur die anderen) verlagert.
Elisabetham 28.08.2011 | 12:08
Vielfach sind auch die Sachverständigen und die behandelnden Ärzte schuld. Der Richter kann keine Diagnosen stellen und die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit bewerten.
Stefam 28.08.2011 | 12:50
Zitat von Irene anzeigenausblenden
Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Es gibt auch keinen Grund für einen Richter zugunsten einer Behörde zu entscheiden wenn dies nicht rechtmäßig ist. Er bekommt weder weniger Geld noch sonstige Nachteile wenn er entscheidet wie er es für richtig hält. Da jeder der über etwas zu entscheiden hat von jemand bezahlt wird oder zumindest das INteresse hätte selbst möglichst wenige Steuern zu zahlen, gibt es wohl auf der Welt keinen Menschen den Sie für objektiv halten würden. Aber sagen Sie mir doch mal einen Grund weshalb ein Richter immer "für den Staat" entscheiden soll ?
Entschuldigung, aber ich halte Ihre Argumentation für ziemlich naiv. Glauben Sie im Ernst, daß ein Richter wirklich unabhängig und objektiv entscheiden kann?
Ja ein Richter ist soweit unabhängig als das nur möglich ist. Wer kann denn freier entscheiden als ein Richter ? Im übrigen sind 2 von 3 Richtern beim Sozialgericht nicht dort angestellt sondern ehrenamtlich da.
-/-am 28.08.2011 | 12:57
Hab ich den Eintrag von Irene richtig verstanden daß ein Richter der von der EU oder EMRK - und damit indirekt vom deutschen Staat - gezahlt wird, unabhängiger ist, als einer, der direkt vom deutschen Staat gezahlt wird?
Ireneam 28.08.2011 | 12:35
Zitat von Stef anzeigenausblenden
Wenn das Bundessozialgericht oder der Bundesgerichtshof über Rentensachen entscheidet, gewinnen meistens die staatlichen Behörden. Da die Richter ihr Gehalt auch von Behörden bzw. vom Staat bekommen und von diesen Institutionen auch eingesetzt bzw. bestellt werden, ist das kein Wunder. ("Wessen Brot ich ess, des Lied ich sing") Gibt es auf europäischer Bühne (und ggf. welches) nicht ein Gericht, das man in Rechtsstreitsachen in Rentenfragen anrufen kann, wo man eher eine Unparteilichkeit oder Objektivität erwarten kann?
Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Es gibt auch keinen Grund für einen Richter zugunsten einer Behörde zu entscheiden wenn dies nicht rechtmäßig ist. Er bekommt weder weniger Geld noch sonstige Nachteile wenn er entscheidet wie er es für richtig hält. Da jeder der über etwas zu entscheiden hat von jemand bezahlt wird oder zumindest das INteresse hätte selbst möglichst wenige Steuern zu zahlen, gibt es wohl auf der Welt keinen Menschen den Sie für objektiv halten würden. Aber sagen Sie mir doch mal einen Grund weshalb ein Richter immer "für den Staat" entscheiden soll ?
Entschuldigung, aber ich halte Ihre Argumentation für ziemlich naiv. Glauben Sie im Ernst, daß ein Richter wirklich unabhängig und objektiv entscheiden kann?
Nixam 28.08.2011 | 13:04
Hallo Irene! Beim Sozialgericht gibt es auch einen ehrenamtlich tätigen Richter in der Verhandlung. Ehrenamtlich ist jemand, der nicht studiert hat, sondern ein einfacher Mensch ist, der sich über Ihren Fall informiert hat und einfach unabhängig mitentscheidet. Dafür bekommt er höchstens einen finanziellen Ausgleich für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe. Mehr nicht. Aus Ihrer Frage ist nicht erkennbar, weshalb Sie dieses Thema hier im Forum angezettelt haben. Was ist der Grund Ihrer hier nur aufgestellten These/Ihre private Meinung? Es ist spannender, auf Ihre persönliche Frage/Ihr Anliegen/Ihr Problem einzugehen, als mich mit diesen sinnlosen Meinungen/Thesen zu beschäftigen. Viele Grüße Nix
Elisabetham 28.08.2011 | 12:50
Richter fürchten sich vor 2 Sachen: 1. Die Veröffentlichung, die anschließend durch die Literatur geht. 2. Die nächste Instanz. Ein Richter will schließlich Karriere machen und nicht in der untersten Instanz versauern und wenn viele seine Entscheidungen kassiert werden, dann kann es leicht passieren, dass er versauert.
Elisabetham 28.08.2011 | 13:11
Ehrenamtliche Richter werden vor dem Fall direkt vor der Hauptverhandlung maximal vom Richter informiert. Die Akte haben sie nie gesehen.
funix1am 28.08.2011 | 14:15
Aus diesen Vorgängen kann erkannt werden wie das in DEUTSCHLAND wirklich Leuft!!!!!!!!!!!!!! SIEHE UNTEN! Funix1 "Politische Motivation" Klage von Bundessozialrichter gegen eigenes Gericht abgewiesen 28. April 2009 [nachrichten-café/ddp] Im Streit um interne Vorgänge am Bundessozialgericht (BSG) hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage von Bundessozialrichter Wolfgang Meyer abgewiesen. Meyer sah sich vom Präsidium des BSG in seinen Grundrechten verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. "Gegen die Nichtzulassung werden wir vorgehen", kündigte Meyer direkt nach der Verhandlung an. Der 61-jährige Bundesrichter sieht seine richterliche Unabhängigkeit durch einen Geschäftsverteilungsplan des BSG verletzt, der vom 1. April bis 1. August 2008 galt. Dem 4. Senat, dessen Vorsitzender Meyer war, wurde die Zuständigkeit für Verfahren zur gesetzlichen Rentenversicherung entzogen. Damit sei er in einen "zeitweiligen Ruhestand" versetzt worden, kritisierte Meyer. Der Senat habe nichts mehr zu tun gehabt. Die Vertreter des BSG betonten vor dem Verwaltungsgericht, mit dem veränderten Aufgabenzuschnitt habe der 4. Senat entlastet werden sollen. Meyer hingegen geht von einer politischen Motivation aus. Meyer: Politisch unliebsame Urteile zu Lasten der Rentenversicherung Er werde seit spätestens 2005 gemobbt, sagte er nach der Verhandlung. Nach seiner Darstellung waren diverse Renten-Urteile des 4. Senats politisch unliebsam, weil sie zulasten der Rentenversicherung gegangen seien. Das Verwaltungsgericht entschied am Dienstag, dass Meyer zunächst ein gerichtsinternes Vorverfahren hätte anstrengen müssen. Außerdem sei der fragliche Geschäftsverteilungsplan mittlerweile geändert worden. Meyer ist inzwischen Vorsitzender Richter des 2. Senats am BSG, der für die Unfallversicherung zuständig ist.
hegehosaam 29.08.2011 | 07:53
Zitat von Irene anzeigenausblenden
Vielleicht sollten Sie das auch einmal positiv sehen. Denn das bedeutet im Umkehrschluss nichts Anderes, als dass die "bösen" staatlichen Stellen überwiegend richtig und entsprechend der Rechtslage handeln, was in einem Rechtsstaat eigentlich auch eine Selbsverständlichkeit sein sollte!!! Es wäre doch sehr viel schlimmer, wenn die Rechtsprechung der Verwaltung regelmäßig auf die Finger klopfen müsste, weil diese sich nicht um geltendes Recht schert. Im übrigen ist gem. Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes neben der vollziehenden Gewalt (=Verwaltung/staatliche Behörden) auch die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Hier und in Art. 97 abs. 1 GG sind folglich auch die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit zu finden. Denn der Richter ist nach Art. 97 GG zwar unabhängig, aber dabei immer noch dem Gesetz unterworfen. Soll heißen, er steht nicht über dem Gesetz. Steht eine Verwaltungsentscheidung im Einklang mit der geltenden Gesetzeslage, sollte folglich auch ein Richter nichts anderes entscheiden.
-_-am 29.08.2011 | 07:50
Offensichtlich geht es Ihnen nur darum, eine Plattform für Ihre abstrusen Ideen ewiger Benachteiligung zu haben. Dieses Forum soll jedoch schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für Meinungsäußerungen. Wenn es Ihnen um eine Frage zum Thema dieses Forums gehen sollte, müssen Sie sich dazu konkret einlassen.
schneideram 29.08.2011 | 09:31
@irene sind sie psychischh erkrankt ? anders kann ich mir ihre abstrusen ausführungen hier nicht erklären.
xxxx.am 29.08.2011 | 14:34
Eine Behörde und keine Statistik???????????????????????
xxxx.am 29.08.2011 | 14:02
@von schneider Etwas mehr Sachlichkeit wäre doch wohl angebracht. Wenn ein Experte mal angeben würde, wie viel % der Fälle vor dem Sozialgericht für bzw. gegen dir RV entschieden werden und wie viel Fälle nach Klageerhebung von der RV doch für den Antragsteller positiv beurteilt werden hätte man eine Grundlage auf der man weiter diskutieren kann.
xxxx.am 29.08.2011 | 17:05
Da würden ja eventuell Daten auf ihrem Bereich helfen, um zu belegen dass die Richter nicht immer nur im Sinne der RV urteilen. Ich zumindest habe den Glauben an die Rechtssprechung noch nicht verloren.
NIX für Ungutam 29.08.2011 | 17:48
Zitat von Nix anzeigenausblenden
Na User Nix,das war wohl nix. Wer ehrenamtlich tätig ist,kann sehr wohl studiert haben.EHRENAMTLICH heißt,dass die Person für ihre Tätigkeit nix bekommt.Wie z.B.die "grünen Damen"die im Krankenhaus tätig sind.Vielleicht stand schon mal eine "grüne Dame"an Ihrem Bett und fragte,ob Sie etwas brauchen.Oder die Menschen,die in der Kirche tätig sind,den Seniorenkreis betreuen.Diese Personen arbeiten auch ehrenamtlich,bekommen ein liebes DANKE und das war´s.Die meisten Ehrenamtlichen sind zum größen Teil im Ruhestand,wollen aber nicht auf dem Sofa versauern.UND,da sind bestimmt Akademiker(Studierte) drunter. Ich könnte noch mehr Beispiele bringen,aber ich denke,Sie müßten es jetzt verstanden haben. NIX für Ungut ;-)
xxxxam 29.08.2011 | 18:49
Zur Expertenantwort: Es geht doch, es können doch Angaben gemacht werden!!!!!!!!!!!!!!!!
Elisabetham 29.08.2011 | 20:44
"Die für die Versicherten niedrige Erfolgsquote liegt m.E. jedoch vor allem daran, dass bei den vor dem Bundessozialgericht verhandelten Fällen bereits zuvor Sozialgerichte und Landessozialgerichte dem Sozialversicherungsträger recht gegeben haben." Die Hürden um zum BSozG zu gelangen sind auch erheblich erschwert wurden. Es gibt Vertretungszwang und man muss eine Zulassung bekommen.
MeinungsBILDneram 30.08.2011 | 07:06
Wenden sie sich doch an die Bild! (bei Bedarf bitte selbst noch mehr Ausrufezeichen hinzufügen)
...am 30.08.2011 | 12:28
Zitat von Irene anzeigenausblenden
Richter sind unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Es gibt auch keinen Grund für einen Richter zugunsten einer Behörde zu entscheiden wenn dies nicht rechtmäßig ist. Er bekommt weder weniger Geld noch sonstige Nachteile wenn er entscheidet wie er es für richtig hält. Da jeder der über etwas zu entscheiden hat von jemand bezahlt wird oder zumindest das INteresse hätte selbst möglichst wenige Steuern zu zahlen, gibt es wohl auf der Welt keinen Menschen den Sie für objektiv halten würden. Aber sagen Sie mir doch mal einen Grund weshalb ein Richter immer "für den Staat" entscheiden soll ?
Entschuldigung, aber ich halte Ihre Argumentation für ziemlich naiv. Glauben Sie im Ernst, daß ein Richter wirklich unabhängig und objektiv entscheiden kann?
Glauben Sie, dass Ihre Meinung zu Ihrem Fall unabhängig und objektiv nach den gesetzlichen Regelungen ist? Wenn ja, dann ist es auch die Meinung des Richters.
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