Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wo krankenversichert bei erwerbsunfähigkeitsrente

von Gregor25.11.2021 | 04:16
94 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag Zur Situation... Meine Mutti hat seid längerem die erwerbsungähkeitsrente zugesprochen bekommen, jedoch hat sie weiterhin nach der Krankheit voll gearbeitet aber ab dem 1.12. geht sie in diese über, sprich sie arbeitet dann nur noch auf 450euro. Bei der Rentenversicherung ist der 1.12. Auch angegeben aber sie bekommt das Geld erst ab dem 1.1. ,da sie ja sogesehen für dieses Jahr zuviel verdient hat, da ja voll gearbeitet. Ist ja auch soweit so gut. So wie es ausschaut bekommt sie also für den Monat Dezember keine erwerbsunfähigkeitsrente und hat nur das Gehalt von 450ca... Krankenversichert wird sie dann ja auch erst ab dem 1.1.2022 über die Rentenversicherung. Wo soll meine Mutter sich denn nun krankenversichern für den einen Monat? Wir wollen kein Hartz 4 für den Monat Dezember beantragen, da wir den Monat so überbrücken wollen. Besteht die möglichlichkeit beim Arbeitsamtsamt eine Krankenversicherung zu bekommen, dass diese die Krankenversicherung übernehmen, ohne Hartz 4 zu beantragen? Jeder Mensch muss ja irgendwo versichert sein. Danke im voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gregor,

da dies ein Rentenforum ist, können wir leider keine Auskünfte zur Krankenversicherung geben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Wibbelfuttam 25.11.2021 | 07:25
Hallo, wende dich an die Krankenkasse. Die helfen dir garantiert. Grundsätzlich ist es so, dass du auch bei Rentenbezug bei deiner Krankenkasse versichert bleibst, es sei denn, du möchtest sie wechseln. Ich meine auch schon mal was von einem 'nachgehenden' Anspruch von einigen Wochen gehört zu haben. Soll heißen, wenn es um wenige Wochen geht, kann es sein, dass deine Mutti durchgängig versichert ist. Aber bitte - lass es dir von der Krankenkasse erklären. Bin nur kein Freund von: Ich bin nicht zuständig... und Menschen im Regen stehen lassen!
Wibbelfuttam 25.11.2021 | 07:25
Hallo, wende dich an die Krankenkasse. Die helfen dir garantiert. Grundsätzlich ist es so, dass du auch bei Rentenbezug bei deiner Krankenkasse versichert bleibst, es sei denn, du möchtest sie wechseln. Ich meine auch schon mal was von einem 'nachgehenden' Anspruch von einigen Wochen gehört zu haben. Soll heißen, wenn es um wenige Wochen geht, kann es sein, dass deine Mutti durchgängig versichert ist. Aber bitte - lass es dir von der Krankenkasse erklären. Bin nur kein Freund von: Ich bin nicht zuständig... und Menschen im Regen stehen lassen!
Siehe hieram 25.11.2021 | 09:01
Davon ausgehend, dass Ihre Mutter gesetzlich versichert ist und deshalb dann in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) versichert sein wird: Sehen Sie sich den Rentenbescheid Ihrer Mutter noch mal genau an und überprüfen Sie, ob die Rente im Dezember tatsächlich wegen eines Hinzuverdienstes nicht ausbezahlt wird. Dies erscheint mir etwas ungewöhnlich, denn wenn der Rentenbeginn tatsächlich erst am 01.12.21 ist, wäre der Verdienst davor 'egal'. Oder wird nur wegen des Wechsels auf nunmehr minijob die Rente ab Januar neu berechnet? Aber wenn der Rentenbeginn der 01.12.2021 ist kann dort nämlich durchaus auch stehen, dass die laufende Zahlung am 01.01.2022 beginnt. Da steht dann in etwa also 'Ihnen wurde ab 01.12.2021 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab dem 01.12.21 bewilligt. Die laufende Zahlung beginnt am 01.01.2022'. Diese 'Vorlaufzeit' wäre nicht ungewöhnlich, weil die Bescheiddaten erst einmal an den Postrentendienst (der ist für die Auszahlung zuständig) übermittelt werden muss. In dem Fall hätte Ihre Mutter bereits für den Monat Dezember 2021 einen Anspruch auf die Rente (der nachbezahlt wird) und wäre auch über die Rente krankenversichert. Die Auszahlung ab 01.01.22 erfolgt übrigens immer zum Monatsende, d.h. ggfs. müssten Sie also auch den Januar noch finanziell überbrücken (krankenversichert wäre ihre Mutter dann aber bereits ab 1.1.). Wenn es tatsächlich so ist, dass im Dezember die Rente nur wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes nicht ausbezahlt wird (weil bisher zu viel verdient wurde und die Rente doch schon mit Beginn VOR dem 01.12.2021 bewilligt wurde), dann könnte Ihre Mutter auch mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie im Dezember etwas mehr als Minijob arbeitet bzw. verdient, denn ab 451,00 EUR wäre es dann schon ein Midijob und sie wäre dann über diese Tätigkeit krankenversichert. (Details zu minijob/midijob unter minijobzentrale.de). Auf den einen Monat mehr 'Anrechnung' käme es dann ja auch nicht mehr an... Gucken Sie also noch mal in den Rentenbescheid. Und wegen der im vorherigen Beitrag erwähnten 'Nachversicherungszeit' erkundigen Sie sich bei der zuständigen Krankenkasse. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026