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Experten-Antwort

Wohnriester - Anbieterwechsel möglich?

von Oliver28.09.2012 | 20:22
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1 Antworten

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Hallo, ist bei einem Wohnriester in der Variante Kombidarlehen (Vorausdarlehen, das anschließend durch einen parallel anzusparenden Bausparvertragabgelöst wird), ein Anbieterwechsel in der Ansparphase möglich? Wo kann ich Details finden bzw. in Erfahrung bringen (Bausparkassen halten sich mit Informationen leider sehr bedeckt)? Danke. Grüße, Oliver

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oliver,

nach § 93 Abs. 2 Satz 1 EStG ist die Übertragung von geförderten Altersvermögen auf einen anderen auf den Namen des Zulagenberechtigten laufenden Altersvorsorgevertrag keine schädliche Verwendung – also möglich.

Wird bei einen Anbieterwechsel gefördertes Altersvorsorgevermögen vollständig übertragen, ist bei Bestehen eines Wohnförderkontos dieses vom neuen Anbieter fortzuführen, um die Besteuerungsgrundlagen für die nachgelagerte Besteuerung weiterhin sicherzustellen. Das Wohnförderkonto beim bisherigen Anbieter ist zu schließen.

Dem Anleger steht das Recht zu, den Anbieter seines Altersvorsorgevertrages zu wechseln. In diesem Fall entstehen auch für das bereits geförderte Altersvorsorgevermögen erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Diese Kosten sollen allerdings begrenzt werden. Es ist vorgesehen, dass im Fall eines Anbieterwechsels maximal 50 % des geförderten übertragenen Kapitals bei der Berechnung der Abschluss- und Vertriebskosten beim neuen Anbieter berücksichtigt werden dürfen. Damit wird die Bemessungsgrundlage für die Kosten gedeckelt. Zudem sollen auch die Wechselkosten beim abgebenden Anbieter gedeckelt werden.

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