Akteneinsicht habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nicht gefordert. Bekomme ich diese "automatisch", weil ich der Klinikzuweisung widersprochen habe oder muss ich ein extra Schreiben an die DRV schicken, um diese zu bekommen?
Danke nochmal.
Sie haben ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X:
"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt."
Sie können selbstverständlich unangemeldet während der üblichen Geschäftszeiten bei der Aktenführenden Stelle Akteneinsicht verlangen.
Diese können Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gewährt bekommen, wenn die Aktenführende Stelle zu weit entfernt ist. Dauert dann natürlich etwas.
Eines schriftlichen Antrages bedarf es nicht.
Sie können auch Kopien anfertigen lassen (kostet Geld) oder mit einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon Fotos machen und später am PC ausdrucken.