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Experten-Antwort

Wunsch - und Wahlrecht bei Reha-Klinik

von Dina31.10.2011 | 13:41
11793 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mir wurde von der DRV eine Reha bewilligt, aber die "falsche" Klinik. Passt nicht zu dem auch im ärztlichen Bericht besschriebenem Krankheitsbild. Habe mit Verweis auf das Wunsch - und Wahlrecht widersprochen und mehrere andere vorgeschlagen (alles DRV-Kliniken UND passend zum Krankheitsbild). Und nun? Was ist, wenn man den Widerspruch nicht akzeptiert? Fahre ich dann zum geplanten Termin in die Klinik, die mir im Bewilligungsbescheid zugewiesen wurde oder ist dann die Reha abgesagt? Habe dazu keinerlei Infos gefunden. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dina,

im Rahmen Ihres Widerspruches wird die Deutsche Rentenversicherung die Auswahl der Klinik erneut prüfen. Wenn eine Klinik auf das Behandeln einer bestimmten Krankheit spezialisiert ist, heißt das nicht gleichzeitig, dass diese Klinik nicht auch andere Krankheiten behandeln kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Krämersam 31.10.2011 | 14:59
Bitte haben Sie etwas Geduld und warten jetzt erstmal die Entscheidung der RV ab. Über so einen Widerspruch wird auch normal recht schnell entschieden , weil ja durch den bevorstehenden Rehaantritt die Zeit etwas drängt. Das weiss natürlich auch die RV. Ansonsten wird - wenn ihrer Wunschklinik nicht entsprochen wurde - , natürlich alleine deshalb doch nicht die Reha abgesagt. Jedenfalls nicht von Seiten der Rentenversicherung. Sie haben ja nur einen Wunsch geäussert dem die RV folgen kann, aber doch nicht muss. Wenn SIE dann die Reha absagen und nicht antreten wollen, ist das alleine ihre Entscheidung und dann event. auch ihr Problem. Die daraus unter Umständen dann resultierenden Konsequenzen ( wie z.b. Ärger mit der Krankenkasse wegen Krankengeldzahlung bei weiterer AU etc. ) haben Sie dann selbst zu tragen.
Annaam 31.10.2011 | 18:15
Ja, so eine, die fast alles behandelt, durfte ich auch schon kennenlernen. Der Stationsarzt hatte von meiner Erkrankung deutlich weniger Ahnung als ich, und Physio- und andee Therapeuten machten bei jedem das Gleiche, ob physische oder psychische Erkrankung und gaben, wenn man nach physiologischen Hintergründen fragte, auch schon mal zu, (natürlich nur) von diesem Spezialgebiet wenig Ahnung zu haben. War vergeudete Zeit.
Dinaam 31.10.2011 | 19:03
Zitat von Anna anzeigenausblenden
Wenn eine Klinik auf das Behandeln einer bestimmten Krankheit spezialisiert ist, heißt das nicht gleichzeitig, dass diese Klinik nicht auch andere Krankheiten behandeln kann.
Ja, so eine, die fast alles behandelt, durfte ich auch schon kennenlernen. Der Stationsarzt hatte von meiner Erkrankung deutlich weniger Ahnung als ich, und Physio- und andee Therapeuten machten bei jedem das Gleiche, ob physische oder psychische Erkrankung und gaben, wenn man nach physiologischen Hintergründen fragte, auch schon mal zu, (natürlich nur) von diesem Spezialgebiet wenig Ahnung zu haben. War vergeudete Zeit.
Genau das befürchte ich auch....Wellness und Fitness kann ich auch zu Hause haben.....Das wird mich nicht wieder arbeitsfähig machen. LG.
Dinaam 31.10.2011 | 19:04
Wie lange dauert das ca.? Meine Reha sollte ja ansich in KW 50 beginnen.
Krämersam 31.10.2011 | 19:30
50 KW ist doch erst Mitte Dezember. Das ist ja noch eine kleine Ewigkeit hin. Bis dahin haben Sie sicher Bescheid. Aber so 2-3 Wochen müssen Sie der DRV nun schon geben.
Sozialrechtleram 31.10.2011 | 20:19
Zitat von Dina anzeigenausblenden
Hallo Dina, im Rahmen Ihres Widerspruches wird die Deutsche Rentenversicherung die Auswahl der Klinik erneut prüfen. Wenn eine Klinik auf das Behandeln einer bestimmten Krankheit spezialisiert ist, heißt das nicht gleichzeitig, dass diese Klinik nicht auch andere Krankheiten behandeln kann.
Wie lange dauert das ca.? Meine Reha sollte ja ansich in KW 50 beginnen.
Nehmen Sie doch erstmal Akteneinsicht und finden heraus, wer was warum veranlaßt hat. Sofern Ihre Wunschklinik die Spezifikationen der DRV erfüllt und dort ein Platz frei ist, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Behandlung dort. Die DRV ist übrigens verpflichtet zu begründen, warum Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen werden kann, wenn Sie es ausgeübt haben.
Dinaam 31.10.2011 | 20:43
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Sozialrechtler schrieb

Akteneinsicht habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nicht gefordert. Bekomme ich diese "automatisch", weil ich der Klinikzuweisung widersprochen habe oder muss ich ein extra Schreiben an die DRV schicken, um diese zu bekommen?

Danke nochmal.

Sie haben ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X:

"(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.

(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt."

Sie können selbstverständlich unangemeldet während der üblichen Geschäftszeiten bei der Aktenführenden Stelle Akteneinsicht verlangen.

Diese können Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gewährt bekommen, wenn die Aktenführende Stelle zu weit entfernt ist. Dauert dann natürlich etwas.

Eines schriftlichen Antrages bedarf es nicht.

Sie können auch Kopien anfertigen lassen (kostet Geld) oder mit einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon Fotos machen und später am PC ausdrucken.

Wie lange dauert das ca.? Meine Reha sollte ja ansich in KW 50 beginnen.
Nehmen Sie doch erstmal Akteneinsicht und finden heraus, wer was warum veranlaßt hat. Sofern Ihre Wunschklinik die Spezifikationen der DRV erfüllt und dort ein Platz frei ist, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine Behandlung dort. Die DRV ist übrigens verpflichtet zu begründen, warum Ihrem Wunsch- und Wahlrecht nicht entsprochen werden kann, wenn Sie es ausgeübt haben.
Akteneinsicht habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nicht gefordert. Bekomme ich diese "automatisch", weil ich der Klinikzuweisung widersprochen habe oder muss ich ein extra Schreiben an die DRV schicken, um diese zu bekommen? Danke nochmal.
Sozialrechtleram 31.10.2011 | 23:42
Akteneinsicht habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nicht gefordert. Bekomme ich diese "automatisch", weil ich der Klinikzuweisung widersprochen habe oder muss ich ein extra Schreiben an die DRV schicken, um diese zu bekommen? Danke nochmal. Sie haben ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X: "(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. (2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt." Sie können selbstverständlich unangemeldet während der üblichen Geschäftszeiten bei der Aktenführenden Stelle Akteneinsicht verlangen. Diese können Sie auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle gewährt bekommen, wenn die Aktenführende Stelle zu weit entfernt ist. Dauert dann natürlich etwas. Eines schriftlichen Antrages bedarf es nicht. Sie können auch Kopien anfertigen lassen (kostet Geld) oder mit einer Digitalkamera oder einem Mobiltelefon Fotos machen und später am PC ausdrucken.
Useram 02.11.2011 | 09:10
Zitat von Dina anzeigenausblenden
sie können natürlich akteneinsicht fordern, müssen aber dann wissen dass das alles dann länger dauern könnte und es wohl nix mit ihrem aufnahmetermin wird. einfacher wäre natürlich, sie fragen einfach mal. unglaublich wohl auch für den sozialrechtler (bitte beachten sie Dina, dass in diesem forum jeder seinen namen frei wählen kann. der name sagt nichts über die qualität der ratschläge aus), aber einfach mal bei der Sachbearbeitung anrufen. es gibt in der DRV dann eine spezielle abteilung die die klinikbelgungen vornimmt, dort können sie anrufen, mit denen reden, fragen und die können ihnen antworten was und warum. da muss nicht der umständliche weg über akteneinsicht gegangen werden.
Krämersam 02.11.2011 | 11:32
Sehe ich auch so. Akteneinsicht nimmt man VOR dem Widerspruch und nicht mehr mitten im Verfahren. Dadurch verzögert sich dann doch die ganze Entscheidung weiter.
gast 05am 04.11.2011 | 14:29
Hallo, bei meinem Ehemann hat die RV-Bund sogar auf telefonische Rücksprache sofort reagiert und eine andere Klinik zugewiesen. Allerdings belegt auch nicht jede RV auch jede Reha-Klinik, sondern i.d.R. nur die mit denen auch ein Vertrag besteht! TROTZ: es gibt nur noch die "Deutsche Rentenversicherung", gibt es Unterschiede ...und das bei gleichem Beitrag und ohne Wahlmöglichkeit, wo der Versicherte "verwaltet" werden möchte... Viele Grüsse und viel Erfolg bei der Reha!
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