Hallo,
der vom Rentenversicherungsträger beauftragte Gutachter bezieht in sein Gutachten alle Vorbefunde ein, also auch den Befundbericht der behandelnden Ärztin. Die Stellungnahme Ihrer Ärztin wird somit berücksichtigt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung