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Experten-Antwort

Zählen alle Gutachten

von Unwissend09.05.2020 | 16:47
198 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, fließen bei einer abschließenden Beratung seitens der DRV, ob eine Erwerbsminderungsrente weiter gewährt wird, alle Gutachten mit ein oder zählt nur das letzte vom Gutachter? Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

der vom Rentenversicherungsträger beauftragte Gutachter bezieht in sein Gutachten alle Vorbefunde ein, also auch den Befundbericht der behandelnden Ärztin. Die Stellungnahme Ihrer Ärztin wird somit berücksichtigt.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Wissendam 09.05.2020 | 17:07
Alle Berichte, Befunde und Gutachten welche die DRV für relevant hält.
Zonkam 09.05.2020 | 17:18
Hmmm, würde ich so nicht sagen. Das abschließende Gutachten des vom Rententrägers beauftragten Mediziners enthält eine eindeutige Empfehlung. Selten, dass der Rententräger dann eine Kehrtwende macht.
Wissendam 09.05.2020 | 17:47
Alle Berichte, Befunde und Gutachten welche die DRV für relevant hält.
Hmmm, würde ich so nicht sagen. Das abschließende Gutachten des vom Rententrägers beauftragten Mediziners enthält eine eindeutige Empfehlung. Selten, dass der Rententräger dann eine Kehrtwende macht.
Eben, dann hält er die anderen nicht mehr für relevant :-)
Unwissendam 09.05.2020 | 17:52
Alle Berichte, Befunde und Gutachten welche die DRV für relevant hält.
Hmmm, würde ich so nicht sagen. Das abschließende Gutachten des vom Rententrägers beauftragten Mediziners enthält eine eindeutige Empfehlung. Selten, dass der Rententräger dann eine Kehrtwende macht.
Welchen Sinn hat dann das was meine Ärztin empfiehlt? Ich bin seit Jahren dort in Behandlung und sie schrieb ihrs zum Verlängerungsantrag. Das kann doch nicht für Null und nichtig erklärt werden.
KSCam 09.05.2020 | 17:58
Das ist eine total überflüssige Diskussion im Forum, weil es nur wichtig ist wie die Entscheidung in Ihrem Fall ausfällt. Was dafür wichtig ist, was wie in die Entscheidung einfließt, weiß keiner der hier antwortenden Laien.
Karstenam 09.05.2020 | 19:48
Der Gutachter darf auch keinen Unsinn schreiben. Sonst kriegt er selbst schwerwiegende Probleme. Das muss schon Hand und Fuß haben. Im schlimmsten Fall, muss man es vor Gericht ausfechten. VG
Günteram 11.05.2020 | 16:17
Die Feststellung, ob jemand erwerbsgemindert ist, darf nur die RV treffen. Hierfür ist Ihr Gesundheitszustand umfangreich zu prüfen. Was Ihnen andere Ärzte bescheinigen, ist insofern nicht relevant, dass die RV deren Meinungen nicht folgen muss. Aber in der Praxis kommt auch das vor, es werden auch Renten ohne jegliche Begutachtung gewährt, weil die beigebrachten Befunde eindeutig genug sind. Wird eine Begutachtung nötig, kann der Gutachter zum gleichen Ergebnis kommen, wie Ihre behandelnden Ärzte oder aber eben nicht. Die RV lehnt ab, obwohl mein Hausarzt sagt ist also durchaus möglich.
Anonymam 11.05.2020 | 21:20
Die medizinische Beurteilung ihrer Ärztin spielt natürlich eine Rolle, aber eben nur eine Nebenrolle. Ist auch logisch. Sie sind Kunde bei ihr. Sie wird immer in der Richtung plädieren für das sie zielstreben, sofern es halbwegs vertretbar ist. Galuben Sie mir, sonst hätten wir schon längst doppeöt soviele Rentner. Das ist auch der Grund, weshalb es Gutachter gibt. Diese sind frei in ihrer Entscheidung. Sie haben keine Zielvorgaben, auch nicht inoffizielle. Die Ärzte erfahren nicht mal den Rentenbetrag, damit kein Arzt auf die Idee kommt subjektiv zu entscheiden. Man kann vom einem Arzt nicht erwarten, dass es für sich geschäftsschädigend arbeitet. Da kann sie gleich schließen.
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