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Experten-Antwort

Zählen freiwillige Rentenbeiträge zur Wartezeit von 35 Jahren dazu

von Tina19.08.2015 | 13:17
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8 Antworten

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Kann ich an die ALG1-Zeit (bis 01-2015), anschließend ab 02-2015 arbeitslos ohne Leistungsbezug, ab 02-2015 freiwillige Rentenbeiträge (z.B.100,-- Euro) zahlen und zählen diese Zeiten - wenn lückenlos gezahlt wird - zur Erfüllung der 35jährigen Wartezeit ?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

auch freiwillige Beiträge werden für die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet (sogar wenn nicht lückenlos).

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tina,

auch freiwillige Beiträge werden für die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet (sogar wenn nicht lückenlos).

Wir empfehlen Ihnen eine persönliche Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Ottikonam 19.08.2015 | 13:23
Hi Tina, klar dürfen Sie. Und ja, die zählen für die 35 j. WZ mit, auch wenn nicht lückenlos ;-) Allerdings wären die Monate mit ALO ohne LB ja auch belegt. Daher Zahlung nicht unbedingt notwendig. Vielleicht doch in die Beratungsstelle? Hier kann auch geklärt werden, wann die Beiträge sinnvoll sind und wann nicht und was es in etwa dafür gibt.
Lafiam 19.08.2015 | 13:29
Hallo ! Grundsätzlich zählen freiwillige Beiträge die entrichtet werden zu den 35 Jahren Wartezeit. Wenn Sie aber weiterhin sich regelmäßig durchlaufend bei AA Alo. ohne Bezüge melden, würden auch diese Monate zu den 35 Jahren anrechnungsfähig sein auch ohne freiwillige Beitragszahlung. Sie müssten nach Ablauf des Jahres einen entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitsamtes für die Rentenversicherung bekommen. (jährlich) Weil ich hier in der Praxis auch schon häufig die Fälle hatte, in denen derjenige Alo. gemeldet war, er aber keinen Nachweis vomAA bekommen hatte und keine Meldung vom AA an uns erfolgte, macht es Sinn sich eine Bestätigung vom AA geben zu lassen das man an dem Tag X auch dort vorgesprochen hat, dann hat man darüber sicherheitshalber auch nochmal einen Nachweis das man regelmäßig vorstellig war.
Herr Holzam 19.08.2015 | 16:10
Bin jetzt etwas irritiert dass Al ohne Leistungsbezug-Zeiten als Wartezeit gelten soll. Ich habe 44.10 Jahre von denen 2Jahre als Al.1 anschließend wurde ich als Al ohne Lb. geführt. Mir wurde jedoch dringend empfohlen die fehlenden 2 Monate mit freiw.Beiträgen abzusichern.
Tinaam 20.08.2015 | 17:00
Habe bereits die Auskunft bekommen, daß AL ohne Leistungsbezug nicht zu den Wartezeiten zählen soll, vorsorglich habe ich einen Beratungstermin bei der Dt. RV gemacht. Danke für die Antworten. Tolles Forum.
Herr Hozam 21.08.2015 | 10:48
Gern geschehen !
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