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Experten-Antwort

Zählt die Betriebsrente (RZVK) zum Hinzuverdienst

von Friedhelm Busch04.03.2015 | 12:31
3262 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich möchte als besonders Langjährig Versicherter mit 64 Jahren in Rente gehen. Ich bin im Dez.1951 gebohren. Wird die Betriebsrente als Hinzuverdienst gerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, die Betriebsrente wird nicht als Hinzuverdienst angerechnet.

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2 Antworten

S. Höpfneram 04.03.2015 | 17:16
Ja, zwar wird die Betriebsrente nicht als Hinzuverdienst angerechnet, dafür zahlst du aber auf deine Betriebsrente als gesetzlich Krankenversicherter volle Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) Aktuell sind das ca. 18 %. Dafür spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Arbeitgeber dir die Betriebsrente voll finanziert hat oder ob du da auch was dazugegeben hast. Betriebsrenten müssen auch versteuert werden. Wenn du diese im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung angespart hast, müssen diese sogar voll versteuert werden. Du wirst dich ggf. also auf einen ordentlichen Abzug von deiner Betriebsrente einstellen müssen. Aber immerhin wird die Betriebsrente nicht als Hinzuverdienst angerechnet, dafür holt sich es aber der Gesetzgeber direkt von der Betriebsrente - ohne den Umweg über eine Anrechnung über die gesetzliche Rente. Was wäre dir lieber gewesen, lieber auf die gesetzliche Rente angerechnet oder gleich bei der Betriebsrente abkassiert?
W*lfgangam 04.03.2015 | 22:31
...ist doch seit 10 Jahren bekannt - auch das mit Steuern ist nicht gerade neu! Neu ist nur/weiterhin, dass viele Betriebsrentenempfänger nur den Brutto-Betrag auf der letzten BAV-Mitteilung sehen - aber, wer sich nicht rechtzeitig informiert, ist doch wohl selber schuld?! Gruß w.
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