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Experten-Antwort

Zahlung/ Nachzahlung Halbwaisenrente

von Torsten16.01.2015 | 11:07
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2 Antworten

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Hallo, hier mein Problem. 2008 ist meine Lebensgefährtin verstorben. Seit dem Jahr bezog meine Tochter Halbwaisenrente. Die Zahlung wurde 2012 eingestellt. (pers. wirren, Umzüge usw.) Wie kann ich erreichen das diese wieder aufgenommen wird und bekommen wir eine Nachzahlung der ausstehenden Beträge.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Torsten,

es gibt zwei Möglichkeiten, warum die Rente 2012 eingestellt wurde:

Entweder - worauf "Galgenhumor" schon hingewiesen hat - die Befristung war abgelaufen. Waisenrenten werden immer auf das 18. Lebensjahr und später dann auf das Ende der Ausbildung befristet. Sie hätten die Weitergewährung beantragen müssen, wenn sich Ihre Tochter weiter in Ausbildung befand.

Oder Sie haben tatsächlich die neue Anschrift nicht gemeldet und Schreiben der RV konnten nicht mehr an Sie zugestellt werden. In so einem Fall werden nach einiger Zeit und nach erfolglosen Ermittlungen die Renten ebenfalls (vorläufig) eingestellt.

Wenden Sie oder Ihre Tochter sich bitte an den zuständigen Träger und legen dabei Nachweise über den weiteren Anspruch (Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst etc.) vor. Soweit der Anspruch seit dem Wegfall lückenlos vorlag, kommt auch eine Nachzahlung in Frage - die von "Galgenhumor" genannte 12-Monatsfrist gilt dann nicht.

Sie können dafür z.B. die Vordrucke R615 und 616 verwenden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/02_rente/_DRV_Paket_Rente_Waisenrente.html

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1 Antworten

Galgenhumoram 16.01.2015 | 12:00
vermutlich garnicht.....ich gehe davon aus, dass ihre Tochter 2012 das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Rente deswegen eingestellt wurde. Nach dem 18. Lebensjahr besteht nur Anspruch, wenn sich die Waise in Schul-oder Berufsausbildung befindet. Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Rente max. ein Jahr rückwirkend gezahlt werden. Ansonsten besteht kein Anspruch. Man besten Ihre Tochter setzt sich diesbezüglich mit dem zuständigen RV-träger in Verbindung.
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