Hallo Jojonnie,
die Bewertung bzw. die Höherbewertung von Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist auf insgesamt höchstens 36 Monate beschränkt. Bei Überschreiten dieser 36 Monate sind vorrangig beitragsfreie Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zu bewerten. Für nähere Erläuterungen können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden.