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Experten-Antwort

Zeiten im Beitrittsgebiet

von outOfOffice25.05.2023 | 09:38
43 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, was ist dafür ausschlaggebend ob ein Firmensitz im "Beitrittsgebiet" ist? Ist es die Adresse wo das Büro ist oder Der Ort wo das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist? besten Dank vorab

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo outOfOffice,

wie von Flieder richtig beschrieben, ist beispielsweise für die Entgeltpunkte Ost der Beschäftigungsort – also das Büro – ausschlaggebend.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Fliederam 25.05.2023 | 10:01
Ausschlaggebend ist Ihr Beschäftigungsort. Hier ein Beitrag aus den letzten Tagen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/bemessun…
Fliederam 25.05.2023 | 10:02
Oder zielten Sie gar nicht auf die Ost-/West-Regelungen bzgl Beitragsbemessungsgrenze/Entgeltpunkte ab? Dann ziehe ich meine Antwort zurück.
senf-dazuam 31.05.2023 | 09:16
Im Extremfall (z.B. in Berlin am Potsdamer PLatz) kann es auch relevant sein, wo der Haupteingang des Gebäudes liegt (siehe Sozialgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - S 60 AL 2056/09).
Wörtlicham 31.05.2023 | 10:05
... Ist es die Adresse wo das Büro ist oder ...
Im Extremfall (z.B. in Berlin am Potsdamer PLatz) kann es auch relevant sein, wo der Haupteingang des Gebäudes liegt (siehe Sozialgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - S 60 AL 2056/09).
Drum heißt es also 'Bei-tritts'-gebiet ;-)
Berndam 01.06.2023 | 00:03
Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde. LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - L 14 AL 123/10
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