Hallo outOfOffice,
wie von Flieder richtig beschrieben, ist beispielsweise für die Entgeltpunkte Ost der Beschäftigungsort – also das Büro – ausschlaggebend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo outOfOffice,
wie von Flieder richtig beschrieben, ist beispielsweise für die Entgeltpunkte Ost der Beschäftigungsort – also das Büro – ausschlaggebend.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Drum heißt es also 'Bei-tritts'-gebiet ;-)... Ist es die Adresse wo das Büro ist oder ...Im Extremfall (z.B. in Berlin am Potsdamer PLatz) kann es auch relevant sein, wo der Haupteingang des Gebäudes liegt (siehe Sozialgericht Berlin, Urteil vom 18.03.2010 - S 60 AL 2056/09).
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