Hallo Arbeitsloser666,
ich kann Ihr bestreben, möglichst lange das höhere Arbeitslosengeld zu beziehen durchaus nachvollziehen. Und eine - wie von Ihnen angesprochene - „Dead-Line“ gibt es prinzipiell nicht.
Dennoch: Soweit im Rahmen der Rehabilitation die Feststellung getroffen wurde, dass Sie (weiterhin) erwerbsgemindert sind, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob der damalige Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umzudeuten ist. Dann geht es bei der „Antragstellung“ nur noch um die formblattmäßige Erfassung der für das Rentenverfahren notwendigen Daten. Insoweit sind dem „Taktieren“ gewisse Grenzen gesetzt. Sollten Sie bei dem Verfahren nicht zeitnah mitwirken, kann es sogar dazu kommen, dass Ihnen die Rente wegen fehlender Mitwirkung versagt wird.
Da ich jedoch die Gesamtumstände Ihres Einzelfalls nicht kenne, kann ich Ihnen hier letztlich nur raten, sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zum weiteren Vorgehen beraten zu lassen.
Die Rentenbeiträge nützen sowieso nichts mehr, wenn schon ein Leistungsfall feststeht. Dann zählen nur die Rentenbeiträge bis dahin. Sie sind schneller im Bürgergeld, als sie denken, wenn sie noch länger warten.
Eigentlich sind Sie sowieso zu spät da man gar keinen Antrag stellen kann für die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die gibt es seit 2001 nicht mehr.
Eigentlich sind Sie sowieso zu spät da man gar keinen Antrag stellen kann für die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Die gibt es seit 2001 nicht mehr.
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