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Experten-Antwort

Zeitraum für Beantragung Erwerbsunfähigkeitsrente

von Arbeitsloser66613.02.2025 | 18:46
243 Ansichten
10 Antworten
Bin ausgesteuert und erhalte Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld ist höher als zu erwartende Erwerbsunfâhigkeitsrente. Habe Info der Rentenversicherung nach Reha, dass ich weniger als 3 Std. täglich arbeiten kann. Wenn ich Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten möchte, müsst ich diese dann noch beantragen. Wie lange kann ich mir denn Zeit lassen die Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen? Gerne möchte ich solange es geht Arbeitslosengeld beziehen, da höher und auch Rentenbeiträge einbezahlt werden. Aber gibt es eine Dead-Line bis wann ich spätestens die EW-Rente beantragen muß, bevor die Diagnose der Rentenversicherung verfällt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2025 | 09:47

Hallo Arbeitsloser666,

 

ich kann Ihr bestreben, möglichst lange das höhere Arbeitslosengeld zu beziehen durchaus nachvollziehen. Und eine - wie von Ihnen angesprochene - „Dead-Line“ gibt es prinzipiell nicht.

 

Dennoch: Soweit im Rahmen der Rehabilitation die Feststellung getroffen wurde, dass Sie (weiterhin) erwerbsgemindert sind, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, ob der damalige Antrag auf Reha in einen Rentenantrag umzudeuten ist. Dann geht es bei der „Antragstellung“ nur noch um die formblattmäßige Erfassung der für das Rentenverfahren notwendigen Daten. Insoweit sind dem „Taktieren“ gewisse Grenzen gesetzt. Sollten Sie bei dem Verfahren nicht zeitnah mitwirken, kann es sogar dazu kommen, dass Ihnen die Rente wegen fehlender Mitwirkung versagt wird. 

 

Da ich jedoch die Gesamtumstände Ihres Einzelfalls nicht kenne, kann ich Ihnen hier letztlich nur raten, sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zum weiteren Vorgehen beraten zu lassen.


 

9 Antworten

Rehaam 13.02.2025 | 19:20
Das ist dann wohl eher ein Wunschdenken das Sie die Info der RV haben, dass Sie unter 3 Stunden arbeiten können. Eine solche Aussage bekommen Sie frühestens nach Antrag und Entscheidung zur Erwerbsminderungrente.
Mikeam 13.02.2025 | 19:44
Die Rentenbeiträge nützen sowieso nichts mehr, wenn schon ein Leistungsfall feststeht. Dann zählen nur die Rentenbeiträge bis dahin. Sie sind schneller im Bürgergeld, als sie denken, wenn sie noch länger warten.
Schadeam 13.02.2025 | 20:57
Den todsicheren Tipp die Rente genau am Tag X zu stellen, dass der Bewilligungsbescheid in der letzten Woche des ALG Bezuges kommt, werden Sie nicht erhalten. Solche Taktik Spielchen können aufgehen, müssen es aber nicht. Ihre Entscheidung wann Sie einen Antrag stellen. Und hoffentlich stimmt Die Info, die Sie erhalten haben wollen.
Einfach beantragen am 14.02.2025 | 07:00
Die AfA wird Sie mit Sicherheit auffordern - einen Antrag zu stellen. Also scheue nicht - oder geh wieder arbeiten
Icham 14.02.2025 | 07:29
Eigentlich sind Sie sowieso zu spät da man gar keinen Antrag stellen kann für die Erwerbsunfähigkeitsrente. Die gibt es seit 2001 nicht mehr.
Retroam 14.02.2025 | 08:26
Ich schrieb

Eigentlich sind Sie sowieso zu spät da man gar keinen Antrag stellen kann für die Erwerbsunfähigkeitsrente.

Die gibt es seit 2001 nicht mehr.

Vielleicht lag die Mitteilung der DRV schon zu Zeiten der EU-Rente beim Fragesteller vor, der aber erst jetzt reagierte ;)
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