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Experten-Antwort

ZRBG Ghetto Witwenrenten

von ein jüdischer Mitbürger25.11.2015 | 08:33
1578 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Verwandschaft aus den USA baten mich um Aufklärung weshalb die Ghetto Witwenrenten bei der DRV Bund seit dem Sommer immer abgelehnt wurden. Die Ablehnungsgründe sind zB. Zwangsarbeit. Dies ist doch eigentlich mit Gerichtsurteilen aus dem Jahr 2009 und der Aufforderung der Regierung an die Verwaltungsbehörden eine günstige Entscheidungspraxis zu leben nicht mehr üblich. Das mag auch noch verwundern, da schließlich alle auch noch im letzten Jahr eine große Nachzahlung bekommen haben (ZRBG ÄndG). Hat es im Zuge dieser Vorschrift eine Verschärfung der Entscheidungspraxis gegeben? Und dann ggf. warum ?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jüdischer Mitbürger,

mit dem ZRBG-Änderungsgesetz wurden die Anforderungen an die Merkmale "Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss" und "Entgelt" deutlich herabgesetzt. Nach den neuen Auslegungsgrundsätzen stellt beispielsweise jegliche Entlohnung in Geld oder Naturalien Entgelt dar. Handelt es sich aber um Zwangsarbeit, bei der die Beschäftigung ohne Entgelt und unter Bewachung ausgeübt wurde, liegt weiterhin keine Beitragszeit vor.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich kann eine Ersatzzeit geprüft werden. Allerdings setzt eine Ersatzzeit voraus, dass Versicherteneigenschaft gegeben ist. Das heißt, es muss mindestens ein Beitrag zur deutschen Rentenversicherung entrichtet worden sein. In den meisten Fällen, bei denen das ZRBG Anwendung findet, sind außer den Ghettozeiten keine deutschen Zeiten vorhanden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo jüdischer Mitbürger,

es gelten für alle Träger der deutschen Rentenversicherung die gleichen Maßstäbe zur Beurteilung, ob Zwangsarbeit oder ein freiwilliges Bechäftigungsverhältnis vorliegt. Eine Einzelfall-bzw. Ermessensentscheidung ist nur hinsichtlich des Nachweises gegeben. Wenn nurmehr die vagen Aussagen des Hinterbliebenen vorliegen, kann der Nachweiswert durchaus angezweifelt werden.

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3 Antworten

Nachfrage an den Expertenam 25.11.2015 | 09:14
...aber ggf. eine Ersatzzeit?
ein jüdischer Mitbürgeram 25.11.2015 | 14:14
Sehr geehrter Experte, leider ist für mich noch nicht erschöpfend beantwortet, warum nur bei der DRV Bund bei Witwenrenten alles Zwangsarbeit oder "gelogen" ist. Die anderen Träger bearbeiten die Ghettofälle wie in den letzten Jahren auch. Und da wird eigentlich immer bewilligt. Das zumindest wurde mir so mitgeteilt.
ein jüdischer Mitbürgeram 25.11.2015 | 14:59
Sehr geehrter Experte, ist es Ihnen möglich mir den "Nachweis" zu beschreiben. Ich würde mich wundern wenn es Beweise einer Ghettoarbeit gäbe.
Deutsche Rentenversicherung
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