Hallo VieleFragen,
Ihre Grundannahmen sind grundsätzlich zutreffend (siehe auch ersten Beitrag von „KSC“). Hinsichtlich des weiteren Verfahrens kann ich mich dem Beitrag von „W*lfgang“ anschließen.
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Hallo VieleFragen,
Ihre Grundannahmen sind grundsätzlich zutreffend (siehe auch ersten Beitrag von „KSC“). Hinsichtlich des weiteren Verfahrens kann ich mich dem Beitrag von „W*lfgang“ anschließen.
Wenden Sie sich bitte nochmals an Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich nach dem Sachstand.
In der Regel tritt Ihr Rentenversicherungsträger an Ihre Krankenkasse heran und versucht den überzahlten Beitragszuschuss (beim RV-Träger) von der Krankenkasse im Rahmen einer Verrechnung zu erlangen. Falls dieses der Fall war, kann Ihnen die Krankenkasse natürlich nur entsprechend weniger erstatten. In der gleichen Weise wird mit der Verrechnung der überzahlte Betrag (Beitragszuschuss) bei dem RV-Träger gemindert, so dass diese Forderung insoweit getilgt wird.
MfG
Warten Sie doch einfach die Verrechnungsbescheide der GKV und der DRV ab, dann löst sich alles in Wohlgefallen auf - und ggf. haben Sie sogar ein Plus in der Tasche, weil in Summe geringere KV/PV-Pflichtbeiträge zu zahlen sind, als Sie bisher über die freiwillige GKV nebst KV-Zuschuss der DRV abdrücken mussten. Gruß w.Hallo, ja. Ich werde jetzt doch erstmal abwarten was mir beide zusenden. Es müsste aber plus/minus Null bei der Summe rauskommen. Ich habe nur die Rente als Einkommen und die Beiträge für die KV sind doch gleich. MfG
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