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Experten-Antwort

Zum Gutachter mit Beistand

von S.R.10.07.2014 | 08:59
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine befristete EU-Rente läuft aus und wie sollte es anders sein - ich muß zum Gutachter. Da ich mit Ärzten im Allgemeinen und Gutachtern im Speziellen bisher fast nur schlechte Erfahrungen gemacht habe, dies auch mit ein Grund für meine psychische Erkrankung ist, werde ich dieses mal einen Beistand mit zum Gutachter nehmen, so wie ich auch nur noch mit einem Zeugen zu einem Arzt gehe. Einem Gespräch/einer Untersuchung werde ich NUR im Beisein dieses Beistandens zustimmen. Ich habe inzwischen so einen Hass auf Ärzte, bin hochgradig aggressiv, dass ich ehrlich gesagt für nichts mehr garantieren kann, wenn mir mal wieder jemand, der mich noch nie vorher gesehen hat und der mich überhaupt nicht kennt, erzählen will, wie es mir geht (bzw. gefälligst zu gehen hat) und mich und meine Aussagen dazu völlig ignoriert. Genau DAS zieht sich wie ein roter Faden durch mein Leben, ich bin wegen solcher Ärzte zwei Mal dem Tod nur mit viel Glück entkommen, dass ich keinem Arzt mehr weiter traue, als ich ihn werfen kann. Die letzte Fehldiagnose eines Arztes ist gerade mal einen guten Monat her, entsprechend geht es mir psychisch derzeit. Ich weiß inzwischen, dass der Gutachter dieses im Grunde nicht ablehnen kann. Was aber passiert, wenn der Gutachter sich weigert ein Gutachten zu erstellen, wenn der Beistand dabei ist und mich nach Hause schickt? Wird mir das von der DRV negativ ausgelegt? Kann ich also schon im Vorfeld davon ausgehen, dass die EU-Rente nicht verlängert wird, wenn ich nicht nach der Pfeife des Gutachters tanze?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.R.,

nach § 13 Abs. 4 SGB 10 kann ein Berechtigter zu einer Verhandlung und/oder Besprechung mit einem Beistand erscheinen. Ein Beistand dient der Unterstützung des Beteiligten. Auch bei einem Begutachtungstermin kann eine Vertrauensperson des Versicherten mit anwesend sein.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.R.,

Ein Gutachter wird den Wunsch des Versicherten respektieren und eine Begutachtung auch unter Anwesenheit eines Beistandes durchführen. Allerdings könnte laut Gesetz ein Beistand zurückgewiesen werden, wenn er zum "sachgemäßen Vortrag nicht fähig" ist (§13 Abs. 6 SGB 10), d.h. wenn dieser den Ablauf der Begutachtung z.B. mit unpassenden, nicht sachgerechten Beiträgen stören würde.

Auf die Beurteilung des Patienten hat dies keinerlei Auswirkung.

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27 Antworten

S.R.am 10.07.2014 | 11:32
Lassen Sie mich raten: Sie sind Arzt! Sie kennen weder mich, noch meine Geschichte, also halten Sie doch einfach den Mund, bzw. die Finger still, wenn Sie keine Ahnung haben!
S.R.am 10.07.2014 | 11:55
Es ist immer wieder schön, wenn man noch lachen kann. Beispielsweise über solche Trolle wie Sie einer sind. Könnte den mal bitte jemand zurück in seinen Stall bringen - Danke! Und ich wäre immer noch an sinnvollen Beiträgen interessiert.
ed v. schleckam 10.07.2014 | 12:13
ich hoffe das in diesem Forum irgendwann nur noch experten und ausgewählte halb-experten antworten dürfen. vielleicht geht dann GroKo auch mal an die frische luft....
Joachim Vollstedtam 10.07.2014 | 14:15
Naja ganz unrecht hat GoKo ja nicht, wenn S.R. selber schreibt das er so aggressiv ist, das er beim nächsten Arzt der ihn nicht so einschätzt wie er das möchte für nichts mehr garantieren kann.
S.R.am 10.07.2014 | 15:22
Danke erstmal für diese Antwort. Aber zur zweiten Frage bräuchte ich noch eine Antwort. Was passiert, wenn der Gutachter es ablehnt jemanden zu begutachten, weil dieser einen Beistand dabei hat. Wird mir als Patienten dies negativ ausgelegt?
S.R.am 10.07.2014 | 14:52
Der Ton macht die Musik! Wenn Sie z.B. sechs Wochen lang mit Unterbauchschmerzen und leichtem Fieber von einem Arzt zum nächsten geschickt werden und jeder Ihnen erzählt, dass Sie sich alles nur einbilden, es eine Magen-Darm-Grippe wäre, Sie sich nicht so anstellen sollen (O-Ton!), Sie irgendwann nicht mehr können, ins Krankenhaus fahren und selbst dort wird Ihnen nicht geglaubt und man Ihnen sagt, dass Sie einen Termin machen sollen, dann könne man da ja mal genauer nachsehen..... Sie dann, aufgrund extrem schlechter Blutwerte doch dort bleiben und gleich am nächsten Morgen unter'm Messer liegen, danach drei Tage auf der Intensivstation verbringen und man Ihnen dann sagt, dass sie weitere 24 Stunden nicht überlebt hätten, dann würde Ihnen das psychisch sicherlich auch nicht gut tun! Wenn sie über 10 Jahre Unmengen Schmerzmittel einschmeißen, weil Ihnen kein Arzt Ihre Schmerzen glaubt, das bis zu 12 Ibuprofen 800 pro Tag (!!) geht und Ihr Arzt Ihnen sagt, "stellen Sie sich nicht so an", und nach 10 Jahren endlich ein Arzt die Ursache findet, dann haben Sie in diesen 10 Jahren definitiv einen psychischen Knacks! Das sind nur zwei Beispiele, wenn ich alles aufschreibe, was ich in den Jahren mit Ärzten erlebt habe, die einen als Simulant hinstellen, einem nicht glauben, Ihnen Unmengen an Schmerzmitteln verabreichen (bis hin zur Opiatabhängigkeit!), dann wird das ein Buch! Die Aggressionen sind auch Nebenwirkungen von Medikamenten, eine Wirkung gibt es schon lange nicht mehr. Aber gut, darum geht es hier nicht. Eine Antwort von jemandem, der wirklich Ahnung von der Materie hat, wäre wirklich schön.
gaucklerderkriegstreiberam 10.07.2014 | 16:02
bitte sehr : Oft werden die Antragsteller von den Behörden zu einem, laut Gesetz, unabhängigen Gutachter der nicht der jeweils behandelnder Arzt sein darf, geschickt. Die Gutachter werden von der jeweiligen Behörde bezahlt. Bei einem Gutachtenstermin kann der zu Untersuchende viel falsch machen und ist dort meist allein. Der Gutac hter darf eine Begleitperson allerdings nicht ohne wichtigen Grund ablehnen. Dies ist im Urteil vom 23.02.2006 des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen L 4 B 33/06 SB dargelegt. Zu finden ist dieses Urteil auf der Webseite „www.sozialgerichtsbarkeit.de “, auch im Rentenbüro liegt das Urteil vor und kann gegen Kostenersatz verschickt werden. Der Gutachter muss sich seine eigene unabhängige Meinung bilden, dies wird vom Gesetzgeber so verlangt. Bei der Meinungsbildung müssen Sie den Gutachter (schon aus eigenem Interesse) nach allen Kräften unterstützen. Die Meinung des Gutachters stimmt allerdings gelegentlich nicht mit der Meinung des zu Begutachtenden überein. Ungenauigkeiten oder Fehler dürfen aber nicht passieren. Deshalb ist es zweckmäßig den Gesprächsverlauf genau zu registrieren und unmittelbar nach dem Gutachtenstermin in Form von Notizen zu dokumentieren, damit nichts in Vergessenheit gerät. Auch den allgemeinen Eindruck, den Sie beim Termin gewonnen haben sollten Sie festhalten. Sind Sie z. B. auf einschüchternde Art empfangen worden, war der Gutachter gut vorbereitet, hat er Sie ausreden lassen, hat er Ihnen unberechtigte Vorwürfe gemacht (z.B. Simulant), ist er mit Ihrem Krankheitsbild nach Ihrem Eindruck vertraut gewesen, war er über Ihre persönliche gesundheitliche Situation informiert, hat sich der Gutachter Zeit genommen für Sie, hat er zugehört, oder war die ganze Untersuchung schon nach 20 Minuten vorbei, wie war der zeitliche Ablauf, hat sich der Gutachter in der Art geäußert, dass eine Voreingenommenheit vermutet werden kann (In Ihrem Alter bekommt man doch noch keine Rente) usw. Es gibt auch immer wieder Gutachtenstermine, bei denen die zu Begutachtenden menschenunwürdig behandelt werden. Vorgekommen ist z.B. dass eine zu Begutachtende in einem „Liegestuhl“, aus dem sie sich wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr selbst erheben konnte, einfach liegengelassen wurde, nachdem die Schmerzäußerungen nach Meinung des Gutachters zu heftig waren und er beleidigt das Untersuchungszimmer verließ („Haben Sie sich mal nicht so“). Nach einem solchen Erlebnis kann der zu Begutachtende den Begutachtungstermin abbrechen. Das Abbrechen der Begutachtung muss im nachhinein gegenüber der jeweiligen Behörde begründet werden. Entsprechende Notizen geben Sie Ihrem Rechtsbeistand. Eine Beschwerde beim Auftraggeber des Gutachters (z.B. Gericht, Rentenversicherungsträger) und / oder bei der Ärztekammer kann erfolgen, dies muss im Einzelfall entschieden werden.
gaucklerderkriegstreiberam 10.07.2014 | 16:12
2. teil Für den zu Begutachtenden besteht in jedem Fall die „Pflicht zur Mitwirkung“, d.h. er muss sich einer gutachterlichen Untersuchung unterziehen, wenn der jeweilige Versicherungsträger und/oder das Gericht diese Untersuchung für notwendig hält. Aber auch die Mitwirkungspflicht hat Ihre Grenzen. Zu beachten ist hier § 65, Abs. 2, SGB I. Hiernach können Behandlungen und Untersuchungen nur dann abgelehnt werden, • bei denen im Einzelfall ein Schaden für das Leben oder die Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, • die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind, •die einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeuten. Mitwirkungspflicht bedeutet u.A. auch, dass man unangenehme und Fragen deren Sinn man zunächst nicht sieht, beantworten soll. Sie können allerdings fragen, warum diese Frage gestellt wurde um dann zu entscheiden, ob die Frage beantwortet werden soll oder nicht. Wollen Sie bestimmte Untersuchungsmethoden verweigern, ist es immer und unbedingt sinnvoll, diese Verweigerung plausibel zu begründen (z.B. weil gerade diese Untersuchung erst vor kurzem gemacht wurde). Ansonsten wirkt sich eine Verweigerungshaltung verständlicherweise negativ aus. Insgesamt gesehen ist es meist besser die eine oder andere Frage „zu viel“ zu beantworten, auch wenn manche Fragen zunächst unverständlich erscheinen. Regelmäßig ist es nicht so, dass ein Gutachter überflüssige Fragen stellt, oft verhält es aber sich so dass der zu Untersuchende den Hintergrund der Frage nicht versteht, weil ihm das nötige Fachwissen fehlt. Gleichartig gilt dies für durchzuführende Tests und Untersuchungen. Eine sorgfältige Vorbereitung auf jeden Gutachtenstermin ist notwendig. Jeder Gutachtenstermin ist wichtig, es gibt immer Auswirkungen auf das gesamte Rentenverfahren. Der zu Begutachtende hat die Pflicht bei der Begutachtung vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß mitzuwirken, was eindeutig im Interesse des zu Begutachtenden ist. Der Gutachter hat ähnliche Verpflichtungen, nämlich den Gesundheitszustand vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß aufzuklären. Ein Termin beim Gutachter ist eine nicht alltägliche Situation, bei der leicht etwas vergessen werden kann. Im Sinne der Mitwirkungspflicht ist es deshalb angebracht einen „Spickzettel“ vor dem Gutachtenstermin anzufertigen und eventuell zusätzlich ein Krankheits- bzw. Schmerztagebuch.
gaucklerderkriegstreiberam 10.07.2014 | 16:17
im übrigen würde ich versuchen am gutachtertermin " über meinen schatten zu springen ". nicht alle doc"s sind schlecht. überlegen sie mal bitte wenn sie der Gutachter wären und sie hätten einen Patienten der total abweisend auf sie reagiert / wirkt. also einfach mal locker bleiben, was soll schon passieren ?? wiederspruch können sie dann immer noch einlegen. wie sagte doch unser Trainer : wir müssen jetzt mal ein bisschen demut zeigen......... gruss aus Berlin Bellevue vom pfaffen.
gaucklerderkriegstreiberam 10.07.2014 | 16:40
warum sollte der Gutachter das denn ablehnen ? wenn sie ihm das ruhig und sachlich erklären, ohne gleich die gesamte Ärzteschaft zu beleidigen, dürfte er bestimmt mitspielen. im übrigen können sie den Gutachter natürlich auch nach 3 Sekunden ablehnen und einfach nach hause gehen,, ABER ist ihnen denn damit geholfen ? sie müssen das denn bei der drv erklären und bekommen dann natürlich nach etlichen Wochen einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter. seien sie bitte nicht so negativ eingestellt !!!!!!!!!!!!
S.R.am 10.07.2014 | 16:25
Das war mal ausführlich, danke. Ich hatte schon Gutachter, die das genaue Gegenteil von dem was ich sagte ins Gutachten schrieben - der Widerspruch war acht Seiten (!) lang. Die körperliche Untersuchung wurde vom Gutachter mit solcher Gewalt durchgeführt, dass ich danach eine Woche lang Schmerzen hatte (dokumentiert vom HA). Aus diesen Gründen nur noch mit Beistand, der im Grunde nur in der Ecke sitzen und stichwortartig mitschreiben soll. Eben damit dokumentiert wird, was gesagt und gemacht wurde. Aber immer noch die Frage, ob es mir negativ ausgelegt werden kann, wenn der Gutachter einen Beistand ohne Grund ablehnt und sich weigert ein Gutachten zu erstellen.
gaucklerderkriegstreiberam 10.07.2014 | 16:46
noch etwas : meine rente wurde ja inzwischen auch um 3 jahre verlängert, ohne Gutachter. der befundbrief meiner Ärztin hat gereicht. allerdings hätte ich mich tatsächlich sehr darüber gefreut wenn die mich zum Gutachter geschickt hätten. ich fand es sehr schade. jetzt hab ich erstmal bis juli 2017 ruhe.........
KSCam 10.07.2014 | 17:30
Sie schrieben in einem Ihrer Beiträge, dass der Ton die Musik macht. Ja das stimmt und wenn das alle beherzigen, wird es keine Probleme geben. Ärzte machen Fehler, auch Gutachter - das streitet niemand ab. Aber sie sind auch Menschen, die menschlich reagieren. Auch bei Ärzten gilt: wie man in den Wald hineinruft, so tönt es zurück. Das gilt auch für Sie: wenn Sie dem Arzt ruhig und besonnen im Gespräch von "Mann zu Mann" erklären, warum Sie eine Begleitperson dabei haben wollen, wird es normalerweise kein Problem geben. Und wenn sich die Begleitperson ihrer Rolle bewusst ist und ruhig beobachtet, gibts auch kein Problem. Sofern die Begleitperson sich in alles einmischt, alles besser weiß, dem Arzt ungefragt ins Wort fällt oder sich irgendwie daneben benimmt, braucht sich keiner wundern, wenn der Doktor der Begleitung die rote Karte zeigt. PS: dass man eine Begleitung mitbringt kann man dem ärztlichen Dienst auch vorher in eienm kurzen, höflichen Brief sachlich mitteilen.
Nachteuleam 11.07.2014 | 03:12
Hallo S.R. ich versteh Sie leider nur zu gut! Ich wäre auch noch körperlich gesund und arbeitsfähig wenn ich nicht in die Hände scrupelloser Ärzte gefallen wäre. Der seelische Schaden bleibt dann leider nicht aus - dabei helfen dann schon Krankenkassen, Versicherungen und Gutachter ordentlich mit. Es braucht noch viele "Mollath´s und Kulac´s" bis sich grundlegend etwas ändert. Eine Begutachtung muss immer auch zumutbar sein und darf dem Betreffenden nicht schaden. Wie Sie Ihre Situation beschreiben sind Sie durch vorangegangene Arztkontakte und Begutachtungen traumatisiert. Man merkt Ihnen deutlich an, dass das Thema Sie "triggert" und in einen Ausnahmezustand versetzt. Das erklärt ihre emotionale Aufgebrachtheit sehr gut. (emotionale Dysregulation/Hyperarousal) Es wäre also durchaus eine "normale" Reaktion wenn Sie im Begutachtungstermin "ausrasten" und die Fassung verlieren - denn dies ist nun mal ein Symptom das auftreten kann (und oft auftritt) wenn eine traumatische Situation (Angst/Hilflosigkeit/Auslieferungsgefühl) sich für einen PTBS´ler wiederholt. Genausogut kann es jedoch auch einen Abrutsch in Dissoziation und Amnesie geben. Gegen diese Zustände können Sie gar nicht ankommen wenn eine PTBS vorliegt! Die "Amygdala" hat nun mal einen Knax. Sie sollten demzufolge darauf achten, dass der Gutachter überhaupt fachlich geeignet ist, dass er eine Qualifikation als Traumatologe hat. Wenn es ein niedergelassener Psychiater ist - rufen Sie doch vorher da an und fragen Sie die Sprechstundenhilfe ob man dort eine qualifizierte Behandlung von Traumapatienten anbietet. Sie sollten sich vergewissern, dass Sie nicht an einen ewig gestrigen Arzt geraten, der von PTBS keine Ahnung hat und als alleinstehende Erkrankungen nicht anerkennt. Unbedingt sollten Sie, trotz aller inneren Widerstände, die Traumaerkrankung diagnostizieren lassen (falls noch nicht geschehen). Es gibt Traumapatienten die wegen Gefahr der Retraumatisierung solchen Terminen nicht mehr ausgesetzt werden dürfen. Um dies zu erreichen benörigen Sie allerdings die Unterstützung durch Traumatherapeuten (die ab und an durchaus engagiert arbeiten). Bestehen Sie auf den Beistand, schon damit Sie sich sicherer fühlen und in dieser Ausnahmesituation die Wege unversehrt bewältigen. (evtl. benötigen Sie ja eine Notfalltablette um den Termin zu überstehen!) Kündigen Sie den Beistand am besten schriftlich an wenn Sie den Termin bestätigen und sorgen Sie dafür, dass der Gutachter Ihre Telefonnummer nicht erhält - dann müsste er sich nämlich schriftlich äussern (falls er den Beistand rechtswidrig ablehnt) also: (Telefonnummer bei DRV löschen lassen, Weitergabe untersagen) Lesen Sie Berichte anderer Betroffener ....die ähnlich empfinden und ebenfalls durch Ärzte und Gutachter geschädigt wurden... http://www.unfallopfer.de http://www.krank-ohne-rente.de http://ptbs-forum.de/ Diagnostik PTBS zb hier: http://www.zi-mannheim.de/behandlung/zentrale-aufnahme-ambulanze… Informieren Sie sich zu PTBS falls noch nicht geschehen - Sie werden Ihre Symptome gut erklärt finden und können diese dann besser kommunizieren. http://www.krisendienst-mittelfranken.de/tba/bkhobermain-mattern… Auch wenn Sie hier im Forum die Suchfunktion nutzen werden Sie etliche Tipps bekommen. Schlussendlich sollen bei einer Überprüfung ja aktuelle Einschränkungen erfasst werden. Wenn man es als chronisch kranker Patient auf Grund von traumatischen Erfahrungen nicht schafft sich in die eigentlich erforderliche Behandlung zu begeben, ist meines Erachtens nach durchaus keine Arbeitsfähigkeit zu erkennen. mfg
S.R.am 11.07.2014 | 10:12
Hallo Nachteule, eine rezidivendere chronische somatoforme Schmerzstörung wurde u.a. diagnostiziert. Mein Problem ist, dass ich selbst mit einem Therapeuten nicht über das Erlebte reden kann, es geht einfach nicht. Dabei geht es nicht nur um meine Erfahrungen mit Ärzten, sondern auch um traumatische Erlebnisse in der (Ex-)Ehe. Ein Psychiater, bei dem ich das mal versuchte, wollte mir dann ADHS andichten. War nicht besonders hilfreich, da er mir ansonsten nur Tabletten verschrieb. Nur der Gedanke an den Termin verursacht bei mir körperliche Schmerzen, Übelkeit, Angst und Wut. Ich werde mich mit dem Thema PTBS mal beschäftigen, danke dafür. ******* Was den Beistand angeht: Dieser soll im Grunde nur in einer Ecke sitzen und einfach "da sein" und Stichpunkte notieren, es handelt sich dabei um eine Vertrauensperson, durch die ich mich einfach sicherer fühle.
Praxisam 11.07.2014 | 17:30
Also Theorie was hier steht. Die Praxis sieht teils ganz anders aus. Selbst erlebt. Bei einem psychiatrischen Gutachten wird meist kein Beistand zugelassen werden vom Gutachter. Vor allem dann nicht wenn für den Gutachter aus den ihm vorliegenden ärztlichen Berichten erkennbar ist / wird, das dieser " Beistand " unter Umständen ursächlich in Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des zu Begutachtenden steht. Ein neutrales Gespräch mit dem zu Begutachtenden ist dann im Beisein des " Beistandes " nicht möglich wird und darum oft vom Gutachter - zu Recht ! - abgelehnt.
S.R.am 11.07.2014 | 18:58
Also mein Beistand hat definitiv nichts negatives mit meinen Problemen zu tun, eher im Gegenteil. Ich fühle mich sicherer, wenn sie dabei ist, darum ist sie auch seit geraumer Zeit bei allen Arztbesuchen dabei. Selbst bei der letzten Reha, bei der Besuche nur nach Absprache mit den Therapeuten zugelassen waren, gab es keine Probleme, eher im Gegenteil. Es war sogar erwünscht, dass sie vorbei kommt. Wenn ich als Patient der Meinung bin, dass ich trotz ihres Beiseins frei reden kann, warum sollte der Arzt das in Frage stellen?
Nachteuleam 12.07.2014 | 03:38
Hi S.R. Es gibt Komorbidität zw. somatoformer Schmerzstörung und PTBS - häufig! Es weiterhin regelrecht typisch, dass in Bezug zu den traumatischen Erlebnissen eine Sprechhemmung besteht. Dies ist ein unbewusster Selbstschutz - denn das Thematisieren kann ja ein Retrauma auslösen und enorm nach hinten losgehen. Manch einer dissoziiert auch sobald man sich dem Thema annähert oder Intrusionen und Flash´s auftreten. Das fühlt sich dann an wie Watte im Kopf - sämtliche Reize werden nur sehr gedämpft wahrgenommen - wenn überhaupt. Bekannt?? Angst und Vermeidung wird vermutlich auch sonst ein großes Thema sein? Zumindest bei PTBS "normal" - Komorbidität! Auch ein Traumatherapeut wird zunächst zu heiklen Themen nicht auf Auskünfte drängen - zunächst muss Stabilität erarbeitet werden - das kann Jahre dauern. Manchmal ist es auch besser den "Deckel auf dem Fass" zu lassen. Wenn bei Ihnen die Diagnose PTBS bereits gestellt wäre könnten Sie in Sachen Beistand/Begutachtung besser argumentieren. Es ist jedem Arzt/Gutachter bekannt, dass Begutachtungssituationen, Arzt- und Klinikkontakte bei diesen Patienten ein großes Retraumatisierungspotenzial hat und Schäden verursachen kann. Bestehen auf Beistand kann man Ihnen ja gern als "misstrauisch" und "ängstlich" und "krankhaft sicherungsbedürftig" auslegen - denn dies bestätigt ja Ihre Einschränkungen und spricht für Weitergewährung. Wenn viele Ihrer Einschränkungen ursächlich mit einer PTBS zusammenhängen sollte diese Diagnose auch auftauchen wenn es um Berentung geht. Für eine Diagnosestellung muss man mit mehreren ambulanten Terminen rechnen. (eig. Erfahrung: 4 Termine zu je 1 Stunde in wöchentlichem Abstand und ein Diagnosebesprechungstermin) Gruß N.E.
Praxisam 12.07.2014 | 18:16
" Wenn ich als Patient der Meinung bin, dass ich trotz ihres Beiseins frei reden kann, warum sollte der Arzt das in Frage stellen? " SIE sind dieser Meinung, aber unter Umständen der Gutachter eben nicht. Sie Könnten u.U. auf Fragen des Gutachters anders antworten wenn jemand zugegen ist als wenn Sie alleine mit dem Gutachter im Raume wären. Kann man schwer erklären aber so schwer zu verstehen ist das doch eigentlich nicht.
Praxisam 12.07.2014 | 18:21
Eine psyiatrisches Beurteilung ergibt sich doch einzig und alleine aus dem Frage - und Antwortspiel, also dem Gespräch zwischen dem zu Begutachtenden und dem Gutachter. Aus den Antworten und Reaktionen des zu Begutachtenden auf die Fragen zieht der Psychiater seine Schlüsse auf die Erkrankung und letztlich damit auf eine Erwerbsminderung. Wenn aber während der Begutachtung ein Beistand, also eine dritte Person anwesend ist - auch wenn diese stumm in der Ecke sitzt ! - KANN dieses Gespräch unter Umständen nicht in der gewünschten Form stattfinden und letztlich für den Gutachter nicht aussagekräftig genug sein. z.b. weil auf bestimmte Fragen nicht oder anders geantwortet wird. Alleine darum hat kein Psychiater dieser Welt bei einer Begutachtung gerne eine 3. Person im Raume. Eine mögliche Beeinflussung der Untersuchung in welcher Form auch immer soll damit von vorne herein ausgeschlossen werden.
Praxisam 12.07.2014 | 19:11
Dann machen Sie das doch einfach so wie Sie das denken. Nur müssen Sie dann die daraus u.U. entstehenden Konsequenzen auch tragen wenn der Gutachter z.b. den Beistand nicht zulässt und/oder dann die Begutachtung gar nicht stattfindet oder eben doch und dann eine wie auch immer geartete " Missstimmung " dann ins Gutachten einfliessen lässt. Vielleicht klappt es ja auch mit dem Beistand. Sie sehen es dann ja. Ich gehe aber aufgrund ihrer Äusserungen davon aus das ihnen - wann auch immer dann im Verfahren - die Rente verlängert wird. Das Sie definitv schwer psychisch krank sind ergibt sich alleine aus ihren Äusserungen/Befürchtungen was Ärzte betrifft. Alles Gute.
S.R.am 12.07.2014 | 18:32
Alles schön und gut, jetzt kommt das aber: Ich habe inzwischen panische Angst vor Ärzten, es geht mir jetzt, zwei Tage VOR dem Termin, physisch und psychisch extrem schlecht. Ich traue KEINEM Arzt mehr! Dafür waren die wiederholten Erfahrungen, die ich in den letzten 30 Jahren gemacht habe, einfach zu gravierend! Ich habe zwei Mal fast das Leben verloren, weil arrogante Ärzte Fehldiagnosen stellten, von weiteren Vorfällen ganz zu schweigen. Und: Was soll ich von einem Arzt halten, der sich weigert sich mit mir zu unterhalten wenn jemand dabei ist? Hat der was zu verbergen? Hat der einfach nur Sorge, dass sein Handeln, seine Äußerungen durch Zeugen bestätigt werden können? Die letzte Fehldiagnose, die ein Arzt gestellt hat, ist gerade mal einen Monat her - diesmal hatte ich allerdings einen Zeugen dabei und die Sache läuft jetzt über die Gutachter der KK, weil auch die KK einen Behandlungsfehler sieht! Auf Grund meiner mehr als schlechten Erfahrungen werde ich keiner Begutachtung ohne Beistand zustimmen.
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