Hallo User Jonny,
die EZ kann nur der KnRV zugeordnet werden, wenn der letzte Pflichtbeitrag vorher auch der KnRV zugeordnet wurde. Somit werden die EZ der ArV zugeordnet.
Da Sie mindestens einen Pflichtbeitrag zur KnRV entrichtet haben, ist die Zuständigkeit der KBS gegeben.
Bzgl. der Bewertung der Fachschule neben einer Beschäftigung, verweisen wir auf die Ausführungen der User.
Sollten Sie mit der Bewertung Ihrer Zeiten nicht einverstanden sein, so bitten wir Sie, einen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.