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Experten-Antwort

Zurechnungszeit ab 2019

von vereni01.02.2019 | 18:39
80 Ansichten
4 Antworten
Ich habe im September 2018 einen Antrag auf Eu-Rente gestellt. Bewilligung habe ich bis dato nicht. Wenn die EU-Rente in 2019 BEWILLIGT werden würde, habe ich Anspruch auf die höhere Zurechnungszeit? Oder gilt hier das Datum der Antragsstellung in 2018 und für mich gilt nicht die höhere Zurechnungszeit? Datum Antragsstellung 2018 oder Bewilligung 2019. Was ist richtig? Mein Anwalt meint es gilt die Antragsstellung in 2018, also alte Berechnung bei mir wäre dann die Zurechnungszeit 62 Jahre und 3 Monate. Der Rentenberater von der DRV widerspricht dem und meint der Zeitpunkt der Bewilligung ist masgeblich, also Bewilligung 2019 Zurechnungszeit 65 Jahre und 8 Monate. Was ist nun richtig?????? Besten Dank für eure Antworten!! Vielleicht bezieht hierzu der EXPERTE Stellung.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.02.2019 | 11:56

3 Antworten

Silvia am 01.02.2019 | 18:56
Guten Abend Vereni Finden Sie Ihren gestrigen Beitrag im Forum nicht mehr wieder? Dort wurde Ihr Anliegen durch einen Xperten beantwortet. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zurechnu… Ich persönlich denke: Sie haben die Rente in 2018 aus dem Grund heraus beantragt, da Sie sich selber (oder auch auf Anraten Ihrer Ärzte) als erwerbsgemindert einstufen. Somit wäre es naheliegend, sofern die DRV den Leistungsfalleintritt genauso einschätzt und Ihnen die Erwerbsminderung anerkennt, dass auch zumindest 2018 als EMR-Leistungsfalleintritt (falls nicht gar den Akten/AU-Zeiten-Belegen nach noch ein früherer Zeitpunkt in Frage käme) anzunehmen ist. Warum sollte die DRV Ihrer Meinung nach den Zeitpunkt des Leistungsfalleintritts plausibel begründend nach hinten (ins Jahr 2019) verlegen? Sie (oder die Ärzte/KK/AfA) haben sich doch 2018 bereits als EM-gemindert gesehen/eingeschätzt, sonst wäre die Antragstellung bei der DRV zur Feststellung einer EM durch Sie nicht 2018 erfolgt. Gruß Silvia
vereniam 01.02.2019 | 19:10
Einen schönen guten Abend, Sie haben recht. Hab's mir durchgelesen vom EXPERTEN. Vielen,vielen Dank für Ihren Hinweis!!!
vereniam 01.02.2019 | 19:22
........Ihre Erklärung klingt plausibel. Werde mich auf das alte Recht einstellen. Entschuldigung hatte ich vorhin vergessen. Danke
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