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zurechnungszeit bei 55/60J.

von Heinz13.04.2007 | 10:54
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7 Antworten

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Hallo ich habe BU Rente ab 2000 ,bin 6.1947 geb.und nehme die Rente ab 10.2004 in Anspruch.Wie wird meine ZZ zugerechnet war noch bis 9.2004 arbeitslos.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um Versicherten, die bereits vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erwerbsgemindert sind, eine ausreichende Rente zu sichern, werden Zurechnungszeiten angerechnet. Zurechnungszeit ist dabei die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (vgl. auch Anlage 2 des Rentenbescheides). Die Zurechnungszeit erhält den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus der Gesamtleistung an Beiträgen im belegungsfähigen Zeitraum ergibt (vgl. auch Anlage 4 des Rentenbescheides). Eine besondere Bewertung der Zurechnungszeit erfolgt nur dann, wenn die Zurechnungszeit mit Beitragszeiten (Bewertung als beitragsgeminderte Zeit) zusammentrifft.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

1. Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die mit einer Ersatzzeit, Anrechnungszeit oder Zurechnungszeit belegt sind. Das gleiche gilt für Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Die beitragsgeminderten Zeiten werden bei der Rentenberechnung besonders bewertet.

2. Bei Geburten vor 1992 beträgt die Kindererziehungszeit ein Jahr. Sie beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 12 Monate später. Die Zeit der Kindererziehungszeit erhöht den monatlichen Rentenanspruch z. Zt. um 26, 13 Euro. Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Sie auch so genannte Berücksichtigungszeiten erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Eine Anerkennung von Berücksichtigungszeiten währen der Ausübung einer mehr als geringfügig ausgeübten selbständigen Tätigkeit ist jedoch generell ausgeschlossen, soweit diese Zeiten nicht auch Pflichtbeitragszeiten sind. Sollten Sie also während Ihrer selbständigen Tätigkeit ( mehr als geringfügig) keine Pflichtbeiträge gezahlt haben, kann während dieser Zeit auch keine Kinderberücksichtigungs-

zeit anerkannt werden. Kinderberücksichtigungs-

zeiten können ab Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes wieder berücksichtigt werden. Sie sollten bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträ-

ger eine Rentenauskunft beantragen, damit Sie im Einzelnen die Auswirkungen der Zeiten der Kindererziehung auf die Rentenhöhe feststellen können.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Klaus,

Sie sollten sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und die Zeiten überprüfen lassen (sofern Sie die Anerkennung seinerzeit beantragt haben).

Die übereinstimmende Erklärung für die Kinderberücksichtigungszeiten konnte lediglich bis zum 31.12.1996 für Zeiten vor dem 01.01.1992 abgegeben werden. Für Zeiten ab dem 01.01.1992 wirkt die Erklärung für zwei Kalendermonate zurück.

Wurde eine übereinstimmende Erklärung nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben, können dem Vater die Zeiten zugeordnet werden, wenn eine ü b e r w i e g e n d e Erziehung festgestellt wird und sonstige Ausschlussgründe dem nicht entgegen stehen.

Die Auswirkungen in der Rentenhöhe lassen sich nur durch Probeberechnungen Ihres Rentenversicherungsträgers feststellen.

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

luluam 13.04.2007 | 11:55
Hallo Heinz! Welche Rente nehmen Sie ab 10/2004 in Anspruch?
klausam 13.04.2007 | 12:01
bekomme ab 10.2004 alte Berufsunfähigkeitsrente, allso zweidrittel. Wird eine ZZ ab 55jahren dazugerechnet ab 55 oder durch andere zeiten ganz oder teilweise verdrängt?
Klausam 13.04.2007 | 14:04
1.was sind beitragsgeminderte Zeiten 2.haben meine Frau und ich eine gemeinsame Erklärung bezüglich von Kindererziehungszeiten zu meinen Gunsten abgegeben.Kind wurde1982 geb. Ich war 1982 -Dez.1989 Selbständig ,danach wieder ersicherungspflichtig beschäftigt.Wie wird diese Zeit mir angerechnet?
Klausam 15.04.2007 | 15:01
Danke soweit ,nun ergibt sich noch die Frage da 35 Monate Berücksichtigungszeit bis (10 Jahre)01.1990 -11.1992 im bisherigen Rentenbescheid wegen BU ,nicht erhalten sind ,wirken diese sich Rentensteigend aus und wenn ja wie lange und wie hoch ,auch Rückwirkend??
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