Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zurechnungszeit bei Wechsel der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente

von Petra24.07.2018 | 12:03
326 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe hier im Forum gelesen, dass beim Wechsel der teilweisen Erwerbsminderungsrente in die volle EMR das neue Recht mit den längeren Hinzurechnungszeiten (62 statt 60) angewendet wird, da dies dann als neue Rente bzw. neuer Rentenantrag gilt. Gilt das auch für den Wechsel in die Altersrente? Werden die Hinzurechnungszeiten dann auch 62 Jahren erhöht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Petra,

nein, die Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente ist ein anderer Sachverhalt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Paulaam 24.07.2018 | 12:10
Wo hast du das hier im Forum gelesen? Wo ist der Link? Kann ich mir nicht vorstellen.
Galgenhumoram 24.07.2018 | 12:28
eine Altersrente beinhaltet keine Zurechnungszeit.....
Schadeam 24.07.2018 | 12:33
Altersrenten bekommen keine Zurechnungszeiten. Da haben Sie entweder was Falsches gelesen oder Richtiges in einen falschen Zusammenhang gebracht - hier ist wieder mal der "Wunsch der Vater des Gedankens". Da müsste jemand schon (irgendwann 2019 wenn dann die neue Vorschrift überhaupt kommt) voll erwerbsgemindert werden und die volle Rente dann anschließend in eine AR umwandeln lassen.
chiam 24.07.2018 | 12:40
Petraam 24.07.2018 | 12:52
Ich habe hier im Forum gelesen, dass beim Wechsel der teilweisen Erwerbsminderungsrente in die volle EMR das neue Recht mit den längeren Hinzurechnungszeiten (62 statt 60) angewendet wird, da dies dann als neue Rente bzw. neuer Rentenantrag gilt. Gilt das auch für den Wechsel in die Altersrente? Werden die Hinzurechnungszeiten dann auch 62 Jahren erhöht?
Wo hast du das hier im Forum gelesen? Wo ist der Link? Kann ich mir nicht vorstellen.
Am 16.7.2018 um 13:59 Uhr hat der Experte geschrieben: 6.07.2018, 13:59 von Experte/in Experten-Antwort "Hallo Maggi, Ihre Frage ist etwas knapp formuliert. Ich unterstelle mal, dass Sie ursprünglich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten haben, und nun die volle Erwerbsminderung festgestellt wurde. Wenn jetzt der neue Rentenbeginn in ein neu anzuwendendes Recht fällt, kann es sein, dass Sie für die neue Rente eine erhöhte Zurechnungszeit erhalten …" Meine Frage war daher, ob dies so auch für die Altersrente gilt. @ Galgenhumor Warum sollte bei der Altersrente die Zurechnungszeit wegfallen? Dann hätten ja tausende Erwerbsminderungsrenter teils riesige Einbußen, wenn sie in die Altersrente gehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026