Hallo Anton,
die Ausführungen von Knut Rasmussen sind absolut zutreffend. Ein Überprüfungsantrag muss nicht gestellt werden, da die Rentenversicherungsträger aufgefordert waren, diese Veränderung jeweils zur Rentenanpassung an den jetzigen Wert heranzuführen. Dies ist seinerzeit in 3 Schritten erfolgt.