Hallo Martin G.,
der Begriff Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bedeutet lediglich der Status, in der man bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist.
Liegt bereits eine Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Sachverhaltes vor (zum Beispiel Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung), ändert sich lediglich der Status der Versicherungspflicht (von KVdR in "normale Versicherungspflicht").
Beiträge sind aus allen eine Versicherungspflicht begründete Mitgliedschaft zu zahlen (hier Beschäftigung und Rentenbezug). Die Beiträge werden dann unabhängig von einander jeweils prozentual berechnet und an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Hierbei kann es dazu kommen, dass im Laufe eines Jahres zu viele Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt werden. In diesem Fall haben Sie auf Antrag einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge gegenüber der Krankenversicherung.