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Experten-Antwort

Zusammentreffen von Arbeitseinkommen und vorgezogener Altersrente

von Martin G.04.04.2024 | 15:15
479 Ansichten
4 Antworten

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Hallo liebe ExpertInnen, ich hätte da leider ein Verständnisproblem, und bin auch durch Googlen nicht wirklich schlauer geworden. :-( Angenommen jemand ist nichtselbstständig angestellt und jahrzehntelang durchgängig freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Vorversicherungszeiten sind daher erfüllt. Eigentlich müsste nun bei Rentenbeantragung eine Pflichtversicherung bei der KvdR beginnen? So steht es in der Broschüre. (Quelle 1 unten angehängt) In dem Merkblatt R0815 steht nun aber, dass keine Mitgliedschaft bei der KvdR entsteht, solange ein Arbeitsverhältnis besteht und daraus KV Beiträge bezahlt werden. Das würde aber bedeuten, dass die Rente zunächst krankenversicherungsfrei wäre? (Quelle 2 unten) Das widerspricht jedoch Informationen einer großen gesetzlichen KK die schreibt, dass KV Beiträge aus Rente und Einkommen abzuführen sind. (Quelle 3 unten) Oder spielt hier die Reihenfolge eine Rolle. Rente und später hinzutretende Arbeitstätigkeit vs bestehende Arbeitstätigkeit und hinzukommenende Rente? Bin ehrlich gesagt nun etwas verwirrt, was nun wann gilt? Vielen Dank schonmal. MfG Martin Quelle 1: Aus der Broschüre Rentner und Ihre Krankenversicherung: Wann bin ich als Rentner pflichtversichert? Voraussetzung ist, dass Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben. Die Art der Rente ist dabei unerheblich. 6 Und Sie müssen vorher schon eine gewisse Zeit (Vorversicherungszeit) gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn Sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (zum Beispiel wegen einer Beschäftigung), freiwillig versichert oder familienversichert waren. Quelle 2: Aus dem Formular R0815 5 Wann werde ich nicht in der KVdR versichert? Die KVdR ist ausgeschlossen, wenn und solange - Versicherungspflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften (zum Beispiel aufgrund einer Beschäftigung, eines Bezugs von Arbeitslosengeld, des Bezugs von Bürgergeld oder einer selbständigen Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer) besteht, - eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, - Krankenversicherungsfreiheit (zum Beispiel als Beamter oder wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) vorliegt Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Quelle 3: Eine große Krankenkasse schreibt aber: Nicht nur aus Ihrem Gehalt, auch aus Ihrer Rente fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Möglicherweise zahlen Sie deshalb insgesamt höhere Beiträge, als gesetzlich vorgesehen ist. Der Höchstbetrag (Beitragsbemessungs-Grenze) liegt 2024 bei 5.175,00 EUR.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin G., 

der Begriff Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bedeutet lediglich der Status, in der man bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig ist. 

Liegt bereits eine Versicherungspflicht aufgrund eines anderen Sachverhaltes vor (zum Beispiel Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung), ändert sich lediglich der Status der Versicherungspflicht (von KVdR in "normale Versicherungspflicht"). 

Beiträge sind aus allen eine Versicherungspflicht begründete Mitgliedschaft zu zahlen (hier Beschäftigung und Rentenbezug). Die Beiträge werden dann unabhängig von einander jeweils prozentual berechnet und an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Hierbei kann es dazu kommen, dass im Laufe eines Jahres zu viele Beiträge an die Krankenversicherung gezahlt werden. In diesem Fall haben Sie auf Antrag einen Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge gegenüber der Krankenversicherung.

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3 Antworten

Soam 04.04.2024 | 15:40
Hallo. Zahlen auf die Rente musst Du GKV Beiträge immer. Hast nur noch nicht den Status KVdR. Erst wenn Du die Tätigkeit aufgibst. Bist halt solange Du arbeitest noch pflichtversichert oder freiwillig versichert in der GKV.
Soam 04.04.2024 | 15:50
Hallo. In dem R0815 14.1 und 14.2
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