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Experten-Antwort

Zuschlag für langjährig Versicherte/Witwe

von Finchen06.03.2023 | 12:50
326 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , ich hätte einen Anspruch auf Zuschlag für langjährig Versicherte. Der wurde bei meinem Renteneintritt im September 2021 abgezogen, weil die Rente meines Mannes hinzugerechnet wurde. Mein Mann ist im April 2022 gestorben. Mit meinem neuen Rentenbescheid für 2023 wurde mir nun mitgeteilt , dass für mein Rentenjahr 2023 das zu versteuernde Einkommen meines verstorbenen Mannes von 2020 zugrunde gelegt wird und ich keinen Anspruch auf den Zuschlag für langjährige Versicherte habe. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich erst 2025 Anspruch auf diesen Zuschlage habe, weil... mein Mann im Jahr 2022 verstorben ist und somit keine Einkünfte mehr hatte , die angerechnet werden können. Das wäre ja wirklich unglaublich ! Danke an die Experten.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Finchen,

grundsätzlich ist bei der Überprüfung des Grundrentenzuschlages das Einkommen aus dem vorletzten Jahr anzurechnen, sofern dieses bei Anforderung am 30.09. des Vorjahres beim Finanzamt vorliegt. Ist dies am 30.09. (noch) nicht bekannt, ist das Einkommen vorvorvergangenen Jahres anzusetzen. Das einmal angesetzte Einkommen (aus dem vorvorvergangenen Jahr) bleibt maßgebend und wird nicht korrigiert, auch wenn das Einkommen des vorvergangenen Jahres bekannt wird.

Im Jahr 2024 wird man bei Ihnen somit die Einkommensdaten für das Jahr 2022 (ersatzweise 2021) für die Prüfung des Grundrentenzuschlages heranziehen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Finchen,

ja, tatsächlich es es so: erst mit Berücksichtigung des steuerlichen (Gesamt-)Einkommens des Jahres 2023 (im Jahr 2025)f fällt das Einkommen Ihres Mannes für die Anrechnung auf den Grundrentenzuschlag weg. Aber bereits in 2022 ist es ja wenigstens weniger - für die Berücksichtigung 2024.

Versuchen Sie, die Einkommenssteuererklärung für die Jahre 2022 und 2023 möglichst frühzeitig abzugeben, damit dann im Folgejahr am 30.9. der Steuerbescheid jeweils bereits erstellt ist. Nicht dass in den Jahren nur wegen der späten Steuerfestsetzung auf das vorvorvergangene Jahr zurückgegriffen wird!

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Finchen,

nachdem ich mich nochmal intensivst zu diesem Thema mit den Gemeinsamen Rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV beschäftigt habe, muss ich die Antworten vom 06.03.2023 leider nochmal dahingehend korrigieren, dass es sich tatsächlich noch mal um 1 Jahr verschieben wird, bis das Einkommen Ihres verstorbenen Mannes nicht mehr zur Prüfung des Grundrentenzuschlags herangezogen wird. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Jonnyam 08.03.2023 | 11:10
@Finchen, Sie sollten das wirklich "Unglaubliche" einmal einem oder mehreren Abgeordneten zur Verfügung stellen. Irgendwann werden die dann vielleicht auch einmal erfahren, was sie mit dem "Grundrenten-Gesetz" beschlossen haben. Hoffentlich bekommen Sie eine Antwort darauf.
Deutsche Rentenversicherung
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