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Zuschuss zu Hörhilfen

von Winfrid11.06.2008 | 19:31
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4 Antworten

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Guten Abend, Ärztlich wurden mir 2 Hörgeräte verordnet.Als freigestellter Personalvertreter habe ich große Verständigungsprobleme bei Geprächen mit Dienstgeber und Mitarbeitern. Dieses kann durch die einfachen Hörhilfen wie sie durch die Krankenkasse erstattet werden nicht behoben werden. Hörhilfen die für meine Tätikeit als Personalvertreter sehr helfen würden, sind nur mit einem großen Eigenanteil von mir,zu bekommen. Ich habe eine gesammt Schwerbehinderung von 70% wobei 20% wegen Schwerhörigkeit vom Versorgungsamt anerkannt wurden. Gibt es einen Antrag auf Kostenzuschuß bei der DRV?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leistungen (Hilfsmittel) zum Ausgleich einer Behinderung bzw. eines Funktionsdefizites - in dem Fall das eingeschränkte Hören - sind vorrangig von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Sie gleichen damit das Grundbedürfnis des Hörens aus. Dabei haben Versicherte einen Anspruch auf eine Vollversorgung und müssen sich nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben bzw. sich an andere Träger wenden.

Aufgabe der Rentenversicherung ist der Ausgleich eines berufsbedingten Mehrbedarfes. Das kann nur dort der Fall sein, wo prägende Arbeitsplatzumgebungen besondere Bedingungen an das Hörvermögen stellen. Dies ist sehr selten der Fall.

Wenden Sie sich bitte an en für Sie zuständigen Träger mit der Bitte um eine Einzelfallprüfung. Den Ausführungen von "-_-" kann insoweit gefolgt werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Siehe die Antwort zur Frage von Winfrid.

2 Antworten

-_-am 11.06.2008 | 22:14
Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen, übernimmt Ihre Rentenversicherung hierfür möglicherweise die Kosten. Damit sollen die Folgeerscheinungen Ihrer Behinderung für die berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden. Für die Kostenübernahme für persönliche Hilfsmittel genügt es jedoch nicht, wenn damit nur eine medizinische Funktionsstörung beseitigt wird. Den Antrag können Sie vor Beschaffung der Hilfsmittel stellen bei Ihrem Rentenversicherungsträger, den Reha-Servicestellen oder den Auskunfts- und Beratungsstellen. Wenn Sie die Hörgeräte auch im Alltag benötigen (nicht ausschließlich zur Berufsausübung) steht es eher schlecht mit der Kostenübernahme. Versuchen Sie es.
Norbert Beckeram 16.06.2008 | 19:12
Was muß ich tun um für meine Hörhilfe einen Zuschuß der RV zu bekommen?
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