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Experten-Antwort

Zuschuss zu privaten Krankenversicherungsbeiträgen

von Kurt26.08.2022 | 17:30
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sachverhalt: Ehemann (65) und Ehefrau (60) sind beide bei unterschiedlichen Versicherungen privat krankenversichert (KV). Ehemann zahlt die KV Beiträge der Ehefrau, da diese seit 25 Jahren keine eigenen Einkünfte bezieht. Monatliche KV Beiträge Ehemann 350 EUR, Ehefrau 400 EUR. Ehemann bezieht ab 01.07.2022 eine monatliche Rente in Höhe von 2.500 EUR. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung 7,95% von 2.500 EUR = 198,75 EUR, maximal die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Frage: Ist die Höhe des Zuschusses auf die eigenen KV Beiträge des Ehemannes (50% von 350 EUR = 175 EUR) begrenzt? Oder kann der Ehemann, zumindest bis zum Zeitpunkt der Rentenberechtigung der Ehefrau, auch für deren KV Beiträge, die er leistet, einen Zuschuss beantragen und somit auf den maximalen Zuschuss in Höhe von 198,75 EUR monatlich kommen? Eine solche Lösung würde der Regelung zum Arbeitgeberzuschuss zu den privaten Krankenversicherungsbeiträgen während der aktiven Beschäftigung entsprechen. Vielen Dank im Voraus für eine Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

bei der Bemessung des Zuschusses eines bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Rentenbeziehers sind grundsätzlich auch Aufwendungen für die Krankenversicherung von freiwillig oder privat krankenversicherten Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern) berücksichtigungsfähig. Voraussetzung ist, dass es sich um Angehörige handelt, die bei einer Mitgliedschaft des Rentenbeziehers in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 10 SGB V familienversichert wären.

Bitte machen Sie die entsprechenden Angaben bei Ihrem Rentenversicherungsträger, damit eine entsprechende Prüfung erfolgen kann.

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8 Antworten

W°lfgangam 26.08.2022 | 19:25
Hallo Kurt, bin zu faul zum Nachlesen, aber den Link spontan gefunden - da könnte es stehen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: WIE recherchiert 'Ihr' eigentlich? ;-)
Walteram 26.08.2022 | 19:45
Schauen Sie sich das Formular R0821 mal genauer an. Dort kann man die notwendigen Angaben machen. Sollte die Ehefrau keine Einkünfte haben, wäre meiner Meinung nach ein leicht höherer Zuschuss zur PKV möglich.
Kurtam 27.08.2022 | 11:28
Hallo Kurt, bin zu faul zum Nachlesen, aber den Link spontan gefunden - da könnte es stehen: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Gruß w. PS: WIE recherchiert 'Ihr' eigentlich? ;-)
Hallo Wolfgang, ganz herzlichen Dank für die schnelle und umfassende Antwort! Habe gestern 15 min recherchiert, aber Google kennt wohl, ebenso wie ich, die GRA zu SGB VI nicht.
Abschlägeam 27.08.2022 | 11:44
Zitat: "Habe gestern 15 min recherchiert, aber Google kennt wohl, ebenso wie ich, die GRA zu SGB VI nicht." Bei Google eingegeben zuschuss rentenversicherung für private krankenversicherung innerhalb eines Augenblickes als erster Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… Und dort 'verbergen' sich Broschüren der DRV zur Krankenversicherung für Rentner, ob privat oder gesetzlich... die ich mir nun allerdings nicht im Einzelnen durchgelesen habe. Aber macht ja nix, immerhin haben Sie dieses Forum gefunden :-) RVRecht sollten Sie sich im Übrigen gleich als Favorit speichern, kann auch noch zu anderen Fragen interessant sein! Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Walteram 27.08.2022 | 14:03
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/zuschus… Hatte damals für eine private Auslandskrankenversicherung ebenfalls einen Zuschuss beantragt, dieser wurde übrigens bewilligt. 2 Euro mehr im Monat. So lässt es sich leben.
Kurtam 31.08.2022 | 11:28
Vielen Dank, ich bin gerade beim 3. Versuch dies meinem Rentenversicherungsträger zu begründen...
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