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Experten-Antwort

Zuschuss zur Krankenversicherung

von Lupo10.11.2010 | 09:03
5439 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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im eAntrag steht die Frage: Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen? Antwort: ja Habe ich damit den Zuschuss beantragt oder heisst das nur, dass ich diesen Zuschuss noch beantragen werde (also außerhalb des eAntrags)?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Frage ist im Rentenantrag zu beantworten damit sie nicht vergessen wird! Zusätzlich müssen Sie dann noch den Vordruck R 820 oder R 821 ausfüllen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Den VD R 810 schicken Sie bitte an die DRV!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lupoam 12.11.2010 | 11:28
Bisher bin ich freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert. Im eAntrag habe ich - Beantragen Sie einen Zuschuss zu den Aufwendungen für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen? Antwort: ja - angekreuzt. Das Formular R810 habe ich ausgefüllt. Schicke ich R810 jetzt direkt an die Krankenversicherung oder an die DRV? Muss ich sonst noch etwas ausfüllen?
Skatrentneram 10.11.2010 | 10:35
Lieber Experte, wenn die Frage im Rentenantrag mit ja beantwortet wurde muss der Vordruck R 820 bzw. R 821 nur ausgefüllt werden falls man Mitglied bei der PKV ist. Wenn man in der gesetzlichen KK versichert ist, muss kein weiters Formular ausgefüllt werden. Dann einfach im R 810 noch ankreuzen dass der Zuschuss beantragt wurde und das reicht dann aus.
-am 10.11.2010 | 10:42
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