Hallo Stern_des_Südens,
nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises sowie des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz legt schlussendlich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 fest.
Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.10.2022 hat das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2023 veröffentlicht - er liegt ab dem 1.1.2023 bei 1,6 Prozent.
Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ab 01.01.2023 liegt, um auf Ihre Frage zurückzukommen, somit bei 8,1 %.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung