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Experten-Antwort

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in 2023: 8,05% oder 8,10%

von Stern_des_Südens28.12.2022 | 09:53
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6 Antworten

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Ist der Zuschuss zur privaten KV ab 01.01.2023 nun wie bisher angekündigt 8,10% (=7,3% + 1,6%/2) oder nach der Mitteilung der GKV https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pres… doch nur 8,05% (=7,3% +1,5%/2) Danke & beste Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stern_des_Südens,

nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises sowie des parlamentarischen Verfahrens zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz legt schlussendlich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2023 fest.

Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.10.2022 hat das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2023 veröffentlicht - er liegt ab dem 1.1.2023 bei 1,6 Prozent.

Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ab 01.01.2023 liegt, um auf Ihre Frage zurückzukommen, somit bei 8,1 %.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

HiergibtsKekseam 28.12.2022 | 10:16
Nach aktuellem Stand soll der Zusatzbeitrag durchschnittlich nur um 0,2 Prozent erhöht werden und nicht um 0,3 Prozent. Das ist aber nur ein Durchschnittswert. Jede Krankenkasse hat die Freiheit, ihren Zusatzbeitrag selber festzulegen. Wenn jemandem der Beitragssatz seiner Kasse zu hoch ist, kann er jederzeit unbürokratisch in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Berndam 28.12.2022 | 11:02
Der normale Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 1,6 %. Macht 16,2 %, davon die Hälfte bekommt man bei PKV von der DRV als Beitragszuschuss, also 8,1 %, aber es gibt weitere Voraussetzungen, beispielsweise darf der Beitragszuschuss nicht die Hälfte des PKV Beitrags überschreiten.
Halbwissenam 28.12.2022 | 11:10
Kann es sein, dass hier ein paar Dinge durcheinandergebracht werden? Der Zuschuss zur PKV bezieht sich doch auf den einmal jährlich vom Ministerium gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitag, also den, der im Bundesanzeiger am 28.10.22 bekanntgeben wurde. Und das sind 1,6 Prozent. Die Meldung des GKV-Verbands sagt doch nur, dass der "tatsächliche" Durchschnittswert wohl eher bei 1,5 liegen wird. Eine reine Prognose auf Basis von 85% der Kassen. Schön, aber am Gesetz ändert das doch erstmal nichts. Oder hab ich das falsch verstanden?
Selbsterlebtam 28.12.2022 | 17:22
Ich habe meine PKV Erhöhung bereits Anfang Dezember gemeldet und die 8,1% wurden mir ab 1.1.23 als Zuschuss errechnet und im Rentenbescheid bestätigt.
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