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Experten-Antwort

Zuschuss zur Privaten KV keine Anpassung bei Rentenerhöhung

von Regenbogen16.09.2022 | 15:24
1581 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte seit 2019 Rente und bin privat versichert. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss der Rentenversicherung. Dieser ist jedoch seit Renteneintritt unverändert, obwohl die Rente sich seither durch die gesetzlichen Rentenerhöhungen erhöht hat. Meine Frage: wird der Zuschuss entsprechend der höheren Rente nicht automatisch angepasst?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regenbogen,

grundsätzlich ist die Höhe des Beitragszuschusses tatsächlich abhängig von der Rentenhöhe.

Allerdings spielt hier auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses eine Rolle:

Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse.

Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Diese Berechnung stellt den Höchstbetrag für den Zuschuss bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung dar. Außerdem wird maximal die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.

Sollte Ihr Beitragszuschuss unter diesen Begrenzungen liegen, sollten Sie Kontakt zu Ihren Rentenversicherungsträger aufnehmen und den Sachverhalt abklären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Abschlägeam 16.09.2022 | 15:52
Hallo Regenbogen, nicht unbedingt. Anspruch auf den Zuschuss haben Sie in Höhe eines entsprechend gesetzlich versicherten Rentners, maximal bis zur Höhe des tatsächlichen Beitrages Ihrer PKV. Wenn der also (ohnehin schon) überschritten ist/werden würde, gibt's nichts oben drauf. Falls sich die Beiträge Ihrer PKV seit 'damaligem Antrag' (auch) erhöht haben und Sie dann trotzdem noch 'innerhalb' der gesetzlichen Höchstbeiträge liegen, müssten Sie Ihrer zuständigen DRV dies mitteilen (also neu beantragen). Woher sollte die es sonst wissen? Nachrechnen müssten Sie nun selbst :-) Ein schönes Wochenende!
Regenbogenam 16.09.2022 | 16:33
wenn ich annehme, dass ich 7,3 % der Rente als Zuschuss zur Krankenversicherung erhalte, ist es momentan weniger. Der Beitrag der PKV liegt jedoch weit darüber mit über 500 Euro monatlich. Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Selbsterlebtam 16.09.2022 | 17:16
Mir hat man mitgeteilt, das ich jede Änderung des PKV Beitrags zu melden habe. So mache ich es und so bekomme ich auch die entsprechenden maximalen Zuschüsse wie von den anderen bereits erwähnt.
Regenbogenam 16.09.2022 | 18:00
Vielen Dank! Ich werde dies dann entsprechend der Rentenversicherung melden.
Zuschussam 16.09.2022 | 20:36
Der Zuschuss für privat Krankenversicherte beträgt 7,95%!
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