Hallo Regenbogen,
grundsätzlich ist die Höhe des Beitragszuschusses tatsächlich abhängig von der Rentenhöhe.
Allerdings spielt hier auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses eine Rolle:
Für freiwillig Krankenversicherte hängt die Höhe vom allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung und dem Zahlbetrag der Rente ab. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, übernimmt die Rentenversicherung. Sie zahlt auch die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse.
Wer privat krankenversichert ist, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser wird zunächst wie bei freiwillig Versicherten berechnet. Diese Berechnung stellt den Höchstbetrag für den Zuschuss bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung dar. Außerdem wird maximal die Hälfte der Versicherungsprämie gezahlt.
Sollte Ihr Beitragszuschuss unter diesen Begrenzungen liegen, sollten Sie Kontakt zu Ihren Rentenversicherungsträger aufnehmen und den Sachverhalt abklären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung