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Experten-Antwort

Zusätzliche EGP erarbeiten als EM-Rentner - Wechsel in die Rente mit 63

von Parallelo21.07.2024 | 05:48
217 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Ist es korrekt, dass ein EM-Rentner mit Zurechnungszeit bis 60 Jahre nach Vollendung dieser 60 Lebensjahre bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze von 67 Jahren volle 7 Jahre EGP für die Altersrente erarbeiten kann im Rahmen der Einkommensgrenzen und der 15 Wochenstunden? 2. Wechselt dieser EM-Rentner nach drei Jahren in die ‚Rente mit 63’ könnte er dann nach Vollendung von 63 Lebensjahren bis zum Erreichen seiner Regelaltersgrenze mit 67 volle 4 Jahre ohne jegliche Einkommensgrenzen und ohne Wochenstunden Begrenzung EGP für die Altersrente erarbeiten? 3. Sollte 1.+2. zutreffen und eintreffen - wieviele zusätzliche EGP für die Altersrente sind in diesen 7 Jahren maximal möglich, nur als grobe Schätzung? Vielen Dank vorab und einen sonnigen Sonntag!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

 

betrachtet man den Sachverhalt isoliert aus „Entgeltpunkte-Sicht“ wären bis 67 ca. 9,2 zusätzliche Entgeltpunkte denkbar (ca. 3x0,4 EP EM-Rente bis 63, ca. 4x2,0 EP bis 67). Diese Entgeltpunkte ließen sich auch mittels freiwilliger Beiträge erreichen, wobei in den ersten drei Jahren bis 63 sogar 6 EP statt 1,2 EP machbar wären.

 

Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

 

Viele Grüße

 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Parallelo,

 

Ihre Ausführungen zu 1. und 2. sind korrekt.

 

Zu 3.: Unter Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze bei angenommener voller Erwerbsminderungsrente können in diesem Jahr maximal 0,4092 Entgeltpunkte erwirtschaftet werden. Für einen Verdienst in Höhe der diesjährigen Beitragsbemessungsgrenze liegt der derzeitige Entgeltpunktewert bei1,9974. Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. Ob sich die Entgeltpunkte tatsächlich rentensteigernd auswirken ist in einem individuellen Gespräch zu klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

18 Antworten

Zu 2.am 21.07.2024 | 06:28
Das geht, aber dann war er wohl ein Schauspieler, was die Erwerbsminderung betrifft. Auf einmal geht die volle Stundenzahl, vorher hat man gebarmt, dass man keine 3 Stunden mehr schafft. Erlaubt ist es, aber es hätte Geschmäckle!
Schadeam 21.07.2024 | 07:02
Wenn der 3 Jahre von 60 bis 63 die EM Grenzen ausreizt, könnte er dadurch ca 50€ Monatsrente erreichen, dann noch 4 Jahre Beitragsbemessungsgrenze gäbe in diesen 7 Jahren etwa 350€ Rentensteigerung. Aber so was dürfte doch reine Theorie sein - jemand war (jahrelang zu krank zum arbeiten und ab 60 geht plötzlich wieder einiges und mit 63 startet der dann voll durch. Märchengeschichten die m it dem täglichen Leben und der Realität gar nichts zu tun haben dürften. So was kann man beim Frisör hören oder am Stammtisch.
Lehreram 21.07.2024 | 08:24
Wegen 2 kleinen Tippfehlern? Wer Rechtschreibfehler findet, kann sie behalten!
Dodelam 21.07.2024 | 08:29
Möchtegern-Oberlehrer-Virus?
Theorieam 21.07.2024 | 09:05
Das sind doch rein theoretische Fälle die den Antwortaufwand nicht lohnen.
Schadeam 21.07.2024 | 09:13
Wie hilft Ihr wervoller Beitrag dem Fragesteller? Einfach peinlich, wenn hier jemand Tipp- oder Schreibfehler sucht und die Antwortenden damit als "behindert" einordnet und sich über diese erhebt und sie der Lächerlichkeit preisgibt. Solche Menschen braucht unser Land nicht wirklich. Das sind m.E. ranke Typen, die sich in der Anonymität eines Forums verstecken.
Demeteram 21.07.2024 | 09:26
@Schade, es ist also ein Unterschied ob jemand bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet wurde oder nur bis 60 bzw. 62 Jahre?
Billy Boyam 21.07.2024 | 09:33
Und was ist wenn ein 65+x Hochgerechneter dann die Rente mit 63 nimmt. Darf der dann auch bis zur Bemessungsgrenze EGP einsammeln bis 67 Jahre?? Ungerecht!!!
Dchadeam 21.07.2024 | 10:07
Klar ist das ein Unterschied ob die (geschenkte) Zurechnungszeit in einer Rente bis 60 geht oder bis Regelalter (65 plus). Das kann bis zu 7 Jahre ausmachen.
Schadeam 21.07.2024 | 10:12
Da es seit 01.01.2023 keine Beschränkung beim Zuverdienst einer Altersrente gibt, darf jeder Altersrentner unbegrenzt zuverdienen (und zwar egal ob er früher mal EM Rentner war oder nicht). Ob und wie sich Beiträge parallel zur Zurechnungszeit rentensteigernd auswirken, steht auf einem anderen Blatt. PS: an @Duden, ich freue mich schon wieder darauf, dass Sie mir meine Behinderungen in Sachen Rechtschreibung etc aufs B utterbrot schmieren. Das hilft nämlich den Fragestellern ungemein. Dass B utterbrot gleich Butterbrot ist, merkt nämlich keiner wenn Sie das nicht anmerken.
Zu 2.am 21.07.2024 | 10:59
Scheinbar die Konjunktion....Das Sie das so lax sehen, ist der Beweis dafür, dass man die Gewährung von Erwerbsminderungsrenten noch strenger prüfen muss!
Dudenam 21.07.2024 | 10:59

Zitat von der Moderation entfernt.

PS: ich bin hier der Forums-Rechtschreib-Na.zi. Zu mehr reicht es bei mir halt nicht.
Billy Boyam 21.07.2024 | 12:18
Danke @Schade, dies ist der für mich maßgebliche Satz: „Ob und wie sich Beiträge parallel zur Zurechnungszeit rentensteigernd auswirken, steht auf einem anderen Blatt.“ Weil ich mir kaum vorstellen konnte, dass jemand bis 65+x hochgerechnet wird und plötzlich ab 63 wieder rentensteigernde Beiträge einzahlen kann. Ich schätze ich habs kapiert.
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