Hallo EBO,
ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Die weiteren Entscheidungen des Gesetzgebers hierzu bleiben abzuwarten.
Meine Regelaltersrente tritt erst ab 1. September 2023 in Kraft, bzw. meine EMR endet am 31.8.23
Mfg. EBO
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