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Experten-Antwort

Zuverdienst bei vorgezogener Schwerbehinderten Altersrente

von EBO25.08.2022 | 14:04
531 Ansichten
6 Antworten
Moin, Ich hätte gern gewusst, ob sich die Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 46.060 € wegen Corona auch auf die Gruppe Rentner mit vorgezogener Schwerbehinderten Altersgruppe bezieht und ob diese erhöhte Grenze noch 2022 und 2023 gilt. L.G. EBO

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2022 | 15:20

Hallo EBO,

ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.

Die weiteren Entscheidungen des Gesetzgebers hierzu bleiben abzuwarten.

5 Antworten

Abschlägeam 25.08.2022 | 14:22
Hallo EBO, ja, die für das Jahr 2022 erhöhte Hinzuverdienstgrenze gilt auch für Rentner, die eine (vorgezogene / SB -) Altersrente beziehen. Ob diese Erhöhung auch für 2023 gelten wird, wird von den zuständigen Politikern aber noch 'diskutiert' und wird wohl aber erst eher zum Jahresende dann beschlossen/verkündet. Nach aktuell geltendem Recht wäre der Hinzuverdienst ansonsten auch wieder 'nur' 6.300,00 EUR. In der Diskussion steht im Übrigen auch eine Erhöhung des Freibetrages für voll-EM-Rentner, aber dies ist auch noch nicht beschlossen, sondern lediglich ein Referentenentwurf (!!). Für 2022 haben Sie aber als EM-Rentner noch den Freibetrag von 6.300,00 EUR, den Sie, sofern noch nicht geschehen, also noch bis zum Jahresende auch ausschöpfen könnten. Sofern Sie die zeitliche Begrenzung von (regelmäßig) unter drei Stunden täglich und unter 15 Std./Woche einhalten, würde ein dadurch erzielter höherer Verdienst ggfs. Ihre Rente mindern, nicht aber den Anspruch auf die EM-Rente beeinflussen.* Wenn Sie also bisher im Jahr noch nichts hinzuverdient hatten, hätten Sie noch die Möglichkeit, in den Monaten September bis Dezember diese 6.300,00 EUR zu verdienen, also mtl. 1.575 EUR ohne dass es Ihre Rente für 2022 mindert. *ies sollten Sie dann VOR Arbeitsaufnahme von Ihrer zuständigen DRV 'absegnen' lassen! Nach einer langen Zeit der Erwerbsminderung wäre das schon ein recht gutes 'Einstiegsgehalt', so dass Sie damit vielleicht die politischen Entscheidungen noch etwas abwarten könnten. Jaja, schon wieder abwarten, sorry!! Wann genau haben Sie denn Ihre 65J+11M erreicht, also das Alter für Ihre Regelaltersrente, ab der Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen dürfen?
EBOam 25.08.2022 | 15:01
Meine Regelaltersrente tritt erst ab 1. September 2023 in Kraft, bzw. meine EMR endet am 31.8.23 Mfg. EBO
Abschlägeam 25.08.2022 | 15:14
Das wären dann also mtl. 787,50 EUR brutto, selbst wenn Sie weiterhin EM-Rente beziehen bzw. der Freibetrag auch bei der SB-Rente dann wieder nur 6.300,00 EUR wäre. Denn dieser Freibetrag gilt dann für die Einkünfte, die Sie in der Zeit vom 01.01.-31.08.2023 erzielen, danach ist 'Feuer frei' * Da lohnt sich ein bisschen warten aber ja doch noch :-) Wenn nicht aus den den bereits genannten steuerlichen Gründen sondern zumindest dann bis die Politik was für 2023 beschlossen hat. *je nachdem, was Sie dann entschieden haben, fragen Sie hier rechtzeitig noch mal vor dem 01.09.2023 nach, ob es dann sinnvoll wäre, die Altersrente als Teilrente 99% zu beantragen... aber das hat im Moment noch etwas Zeit (und auch hier können noch gesetzliche Änderung die dann aktuellen Ratschläge beeinflussen)
W°lfgangam 25.08.2022 | 19:40
Ergänzend optimistisch + den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag dazu folgend: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/auch-bei… Fakt heute ist natürlich - ohne Gesetz(esänderung), wären es wieder 6.300 €. Gruß w.
W°lfgangam 25.08.2022 | 20:01
EBO schrieb

Meine Regelaltersrente tritt erst ab 1. September 2023 in Kraft, bzw. meine EMR endet am 31.8.23

Mfg. EBO

Ergänzung 2: damit - sofern es bei 6.300 € bleiben würde/für die vorgezogene Altersrente - stünden Ihnen die 6.300 für alle 8 Monate (im Mittel = 787 € mtl.) zur Verfügung. Letztendlich auch bei der EM-Rente ...aber, da _kann_ es wieder den 'Klemmer' mit der Std.-Zahl geben. Warum Sie noch keinen Wechseln in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vollzogen haben, erschließt sich mir - aus Hinzuverdienstgründen - nicht wirklich?! Okay, da gibt es noch einen kleinen steuerlichen Aspekt ...sofern der wichtig ist. Gruß w.
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