Hallo Interessiert,
Voraussetzung für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit bei unter 3 Stunden täglich liegt. Bei Aufnahme einer Beschäftigung, auch einer geringfügigen, sind Sie generell verpflichtet dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Arbeiten Sie an vereinzelten Tagen mehr als 3 Stunden, entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob die ursprüngliche Einschätzung der Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit noch korrekt ist. Eine pauschale Aussage lässt sich leider nicht treffen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung