Hallo KroGo,
es ist grundsöätzlich für jede Rehamaßnahme eine Zuzahlung zu leisten, dabei ist nicht entscheidend, wer diese Reha veranlaßt hat. Nur für gangztägig ambulante Maßnahmen fällt eine Zuzahlung nicht an.
Auch wird für Zeiten, für die Übergangsgeld gezahlt wird, eine Zuzahlung nicht fällig.