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Experten-Antwort

Zwangsrente

von Bernhards01.03.2011 | 09:19
3197 Ansichten
5 Antworten

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Ich möchte NICHT imit 67 in Rente gehen, sondern länger arbeiten und selbst entscheiden, ob mit 70, 75, 80, ... In §41 SGB VI heißt es "Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann." Muss ich mit 67 in Rente gehen (gesetzlich) oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhards,

mit Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie nicht in Rente gehen. Vielmehr wird Ihnen der Verzicht auf die Rente dadurch "versüßt", dass sich der Zugangsfaktor pro Monat der Nichtinanspruchnahme der Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze um 0,5 % erhöht.

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4 Antworten

santanderam 01.03.2011 | 09:35
Zuschlag bei Rentenbeginn nach 65 Bei Inanspruchnahme der Regelaltersrente erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs gibt es einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat Rentenaufschub. Wer sich also seine Rente erst ab dem 66. Geburtstag auszahlen lässt, erhält einen Zuschlag von sechs Prozent - und das lebenslang und auch für die Hinterbliebenen. Hinzu kommt außerdem noch die Rentensteigerung, wenn zwischen 65 und 66 weitere Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Dieser Zuschlag wird auch bei Renten wegen Todes berücksichtigt, die an eine solche Altersrente anschließen oder die aufgrund des Todes des Versicherten nach dem 65. Geburtstag gezahlt werden, ohne dass dieser vorher trotz erfüllter Wartezeit eine eigene Rente bezogen hat.
Knut Rassmussenam 02.03.2011 | 14:28
Leider endet das Arbeitsverhältnis in vielen Tarifverträgen automatisch bei Erreichen der Regelaltersagrenze.
Arbeitsrechtleram 02.03.2011 | 23:27
Das gilt aber nur für an den Tarifvertrag gebundene Mitarbeiter.
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