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Experten-Antwort

Zweite Verlängerung der EM-Rente auf 1 Jahr befristet und Reha von Amts wegen

von Georg17.06.2024 | 08:49
388 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenforum, nach dem meine erste Verlängerung der teilweisen Erwerbsminderungsrente auf 3 Jahre befristet wurde (zuvor waren es 2,5 Jahre), wurde nun meine zweite Verlängerung auf nur 1 Jahr befristet (meine Ärzte haben aber keine Verbesserung bescheinigt). Zusätzlich erhielt ich zeitversetzt ein weiteres Schreiben, in dem mir von Amts wegen Rehabilitationsbedarf mitgeteilt wurde, welches auch noch im Eilverfahren realisiert werden soll. Überfordert, wie ich war, habe ich diesem Antrag zugestimmt. Da ich starke psychische Probleme und eine Vielzahl von Phobien habe, bin ich über meine Entscheidung nun sehr verunsichert und überlege, ob ich meine Zustimmung wieder zurück nehmen soll (wenn überhaupt noch möglich), denn solche Situationen steigern meine Ängste und ich fühle mich noch schlechter. Zudem kommen Existenzängste hinzu, denn ich habe das Gefühl, dass die DRV mich aus der EMR so schnell wie möglich ausschließen möchte (Befristung auf 1 Jahr und Reha Eilverfahren) und ich demnächst Sozialhilfeempfänger werde, da ich mich aufgrund meiner Probleme nicht in der Lage sehe einer Beschäftigung nachzugehen. Kann mir jemand vielleicht helfen, wie ich das Verhalten der DRV bewerten oder einschätzen soll? Und was würde passieren, wenn die Reha-Klinik der Meinung ist, dass ich keinen Anspruch mehr auf die EMR habe. Würden dann sofort die EMR-Zahlungen eingestellt werden und womöglich müsste ich die bereits mit der zweiten Verlängerung gezahlten Leistungen zurückzahlen? Bitte entschuldigen Sie meine Fragen, aber ich bin ziemlich verzweifelt und leider auch ein sehr pessimistischer Mensch. Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg,

 

wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Es gibt Hilfeam 17.06.2024 | 08:58
Eine EM-Rente kann nicht rückwirkend entzogen werden (außer es wurde beim EM-Rentenantrag bewusst betrogen oder es wurden Arbeitszeiten nicht korrekt gemeldet, die über den erlaubten zeitlichen Grenzen ausgeübt wurden). Hier also sind Sorgen im Prinzip unbegründet. Dass eine EM-Rente jederzeit überprüft (und manchmal dann auch entzogen werden kann), ist einfach eine rentenrechtliche Tatsache, mit der Sie leben müssen. Sie sollten vielleicht auch diese Ängste mit Ihren Ärzten und/oder Psychologen besprechen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustand aber nicht verbessert hat (und Sie nicht gegen die rechtlichen Bedingungen zur Arbeitszeit verstoßen haben), wird das i.d.R. nicht passieren. Sollte die DRV irgendwann tatsächlich entscheiden, dass die EM-Rente ausläuft, können Sie natürlich dagegen Widerspruch und ggf. auch Klage beim Sozialgricht einreichen. Aktuelle ärztliche Befundberichte sind dann von zentraler Bedeutung. Dabei sollten Sie sich dann aber Hilfe und rechtlichen Unterstützung holen z.B. bei den Sozialverbänden VdK und SoVD. Die Beratung ist dort bis auf einen überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlos.
-°-am 17.06.2024 | 09:03
Lesen Sie sich die Expertenantwort bei der Frage durch, siehe Link. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/chronisch-schwer-kran…
Georgam 18.06.2024 | 12:14
Vielen lieben Dank für die Antworten!
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