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Experten-Antwort

Zwischen-Übergangsgeld: wie Verrechnung mit bereits gezahltem ALG?

von Bieni09.03.2023 | 19:05
454 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe im März eine berufliche Reha (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) durch die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger begonnen. Dazu wurde mir nun Zwischen-Übergangsgeld bewilligt: und zwar für die Zeit zwischen meiner Aussteuerung (bis zur Aussteuerung habe ich Krankengeld bezogen) und dem Beginn der Maßnahme. Nun meine Frage: Für genau diese Zeit zwischen meiner Aussteuerung und dem Beginn der Maßnahme war ich vorschriftgemäß arbeitslos gemeldet und habe Arbeitslosengeld bekommen. Dabei hat sich nun herausgestellt, dass die Höhe des monatlichen Zwischen-Übergangsgeldes durch die Deutsche Rentenversicherung niedriger ist als das monatliche Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit. Muss nun dieser Differenzbetrag von mir bzw. von der Agentur für Arbeit an die Deutsche Rentenversicherung zurückgezahlt werden oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bieni,

wie Flieder bereits geantwortet hat, hat der Rentenversicherungsträger der Agentur für Arbeit (AfA) das Arbeitslosengeld, das für den Zeitraum des Zwischenübergangsgeldes gezahlt wurde, zu erstatten.

Meines Erachtens dürfte der Differenzbetrag (Arbeitslosengeld ist wahrscheinlich höher als das Zwischen-ÜG) von der AfA nicht von dem Versicherten zurückgefordert werden - genau und verbindlich kann Ihnen dies allerdings nur die AfA sagen.

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1 Antworten

Fliederam 09.03.2023 | 20:58
Die DRV erstattet der Arbeitsagentur Ihre Leistung in Höhe des Übergangsgeldes. An Sie wird es keine Auszahlung für diese Zeit geben, Sie müssen der Arbeitsagentur aber auch nichts erstatten.
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