Hallo Lala,
das klingt nach einer komplexen Situation, die möglicherweise hier nicht abschließend behandelt werden kann.
Auch wenn Sie bisher nicht weiterkamen, empfehlen wir Ihnen einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre Situation zu klären. Es ist wichtig, dass Sie bei diesem Termin alle relevanten Unterlagen der IV-Rente und auch der deutschen Rente dabei haben. Sie können diesen Termin auch telefonisch vereinbaren.
Darüber hinaus sollten Sie sich dennoch nochmals an Ihre zuständige IV-Stelle in der Schweiz wenden. Diese finden Sie grundsätzlich in Ihrem Wohnkanton.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Website der Informationsstelle AHV/IV zu besuchen. Dort finden Sie eine Liste aller IV-Stellen nach Kantonen sortiert. Sie können auch die allgemeine Auskunft der AHV/IV anrufen. Von dort kann man Sie an die richtige Stelle weiter leiten. Die Telefonnummer lautet : 058 219 74 74 .Dort erhalten Sie während der Öffnungszeiten Auskunft zu allgemeinen Fragen rund um die Zuständigkeit und Leistungen der Invalidenversicherung in der Schweiz.
Sollten Sie so tatsächlich nicht weiter kommen, gäbe es noch die Möglichkeit, einen Fachanwalt zu konsultieren, der sich mit grenzüberschreitenden Fragen der Rentenversicherung auskennt. Es gibt auch ein europäisches Verbraucherzentrum (EVZ),dass Ihnen ebenfalls Unterstützung bieten kann bei grenzüberschreitenden Fragen und Problemen. Sie können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen und Beratung anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam