Steuererklärung „verbaselt“ – was nun?
Anders ist es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung erledigt. Die Berater haben bis zum Jahresende Zeit und dürfen unter Umständen diese Frist – ebenfalls gut begründet – nochmals um zwei Monate verlängern lassen.
Im Gegenzug gibt es auch Kosten, die gegengerechnet werden können – etwa für Krankenversicherung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Mein Tipp: Ist zu erwarten, dass Sie als Rentner in den Folgejahren nicht steuerpflichtig werden, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Im Formular tragen Sie alle Einnahmen ein, die Sie erwarten. Ganz wichtig: Wenn sich Ihre Einkünfte-Situation verändert, müssen Sie auch als Rentner wieder eine Steuererklärung einreichen – auch mit Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
Mehr Informationen
- www.deutsche-rentenversicherung.de
Direkter Link zur Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ der Deutschen Rentenversicherung. - Servicerufnummer: 0800 1000 4800
Unter dieser kostenlosen Servicerufnummer können Sie eine Bescheinigung über empfangene Renten anfordern.
