Vorsorgevollmacht: 6 wichtige Fragen und Antworten
Seit Anfang 2023 gesteht das neue Notvertretungsrecht Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern für eine Zeit von sechs Monaten nach einem Notfall ein Vertretungsrecht in medizinischen Entscheidungen zu. Aber das reicht nicht, um die Folgen eines Notfalls auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen. Dafür ist eine Vorsorgevollmacht erforderlich, bei der es einiges zu beachten gibt.
Wofür brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer für denjenigen Entscheidungen treffen darf, der dazu selbst nicht mehr in der Lage ist – zum Beispiel wegen einer schweren Krankheit oder einem Unfall. Eine solche Vollmacht verhindert, dass eine gerichtlich angeordnete Betreuung erforderlich wird. Denn das kostet Zeit, die man in einem Notfall gegebenenfalls nicht hat, weil etwa Versicherungsansprüche geltend gemacht werden müssen.
Was genau kann ich mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen?
- Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit: Hier geht es um alle medizinischen Fragen, etwa Zustimmungen zu Operationen oder Behandlungen.
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten: Hier regelt man in einer Vollmacht beispielsweise, dass jemand in einem Heim untergebracht oder dass ein Haushalt aufgelöst wird.
- Behörden: Erstreckt sich die Vollmacht auf diesen Bereich, kann der Bevollmächtigte Angelegenheiten bei Behörden oder Sozialleistungsträgern regeln.
- Vermögenssorge: Ein essenzieller Bereich, denn mit ihm bevollmächtigt man einen Dritten, sich um alle Rechtsgeschäfte im Alltag zu kümmern – also Verträge zu schließen und zu kündigen. Für Bankgeschäfte ist eine separate Bankvollmacht sinnvoll, denn Banken akzeptieren selbst aufgesetzte Vorsorgevollmachten meist nicht, weil sie Missbrauch befürchten.
- Post: Mit der Postvollmacht in der Vorsorgevollmacht wird jemand bestimmt, der Post (auch die elektronische) lesen und entgegennehmen darf.
- Vertretung vor Gericht: Auch das ist ein wichtiger Bereich, wenn es etwa nach einem Unfall zu einem Rechtsstreit kommt – mit der Vollmacht kann dann ein Anwalt beauftragt werden.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Erstellen kann jeder eine Vorsorgevollmacht, wirksam ist sie allerdings nur, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Er muss damit in der Lage sein, seinen Willen frei zu bilden und artikulieren – das gilt beim Erstellen der Vollmacht ebenso wie beim Aufheben oder einer Veränderung. Gerade bei schwer kranken Menschen – etwa Demenz-Patienten – ist die Frage der Geschäftsfähigkeit nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Fall sollte ein Arzt die Geschäftsfähigkeit feststellen und bestätigen.
Jeder entscheidet für sich selbst, von wem er vertreten werden möchte. Dabei ist ein absolutes Vertrauensverhältnis Voraussetzung, denn der Bevollmächtigte kann weitreichend in das Leben des Vollmachtgebers eingreifen und wichtige und lebensverändernde Entscheidungen treffen – wie die Einweisung in ein Pflegeheim.
Wichtig ist es, mit dem Bevollmächtigten vor dem Aufsetzen der Vollmacht zu besprechen, was man von ihm erwartet – und welche Verantwortung eine Vollmacht bedeuten kann. Denn die Vollmacht auszuüben, erfordert oft viel Zeit und Kraft – und die Stärke, auch schwere Entscheidungen klar zu treffen, etwa bei einem medizinischen Eingriff.
Es kann deshalb auch sinnvoll sein, eine Vollmacht auf mehrere Personen aufzuteilen. So kann ein Bevollmächtigter vielleicht Behördenaufgaben besser erledigen, ein anderer die finanziellen Entscheidungen fundierter treffen und ein Dritter kompetenter mit Ärzten sprechen und medizinische Notfälle einordnen.
Welche Form muss die Vorsorgevollmacht haben?
Hilfreich ist eine Vorsorgevollmacht nur dann, wenn sie im Notfall auch vorgelegt werden kann. Das ist aber auch schon die einzige Formvorschrift, die es zu beachten gilt. Natürlich ist es aus Beweisgründen sinnvoll, die Vorsorgevollmacht schriftlich zu erstellen und sie eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben.
Alle zwei bis drei Jahre sollten Sie die Vorsorgevollmacht überprüfen, ob sie noch aktuell ist und das dann auch mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Weitergehende Formvorschriften gibt es nur in den Bereichen, bei denen das Rechtsgeschäft eine Form erfordert, das der Bevollmächtigte übernehmen soll. Das ist hauptsächlich bei Vollmachten nötig, die Grundstücks- und Immobiliengeschäfte zum Gegenstand haben – denn hier muss auch das Rechtsgeschäft wie der Verkauf einer Immobilie notariell beurkundet werden
Wo kann ich die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen?
Wer sicherstellen will, dass die Vorsorgevollmacht offiziell hinterlegt wird, kann das bei einem Notar veranlassen oder kostengünstiger das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer nutzen. Ab 20,50 Euro werden die erstellten Vorsorgevollmachten hier hinterlegt und sind für die Betreuungsgerichte und seit 1.1.2023 auch für behandelnde Ärzte einsehbar.
Wie kann ich die Vorsorgevollmacht vor Missbrauch schützen?
Vorsorgevollmachten geben dem oder den Bevollmächtigten umfangreiche Rechte und Befugnisse, über das Leben, die Rechte, das Vermögen und auch über die Freiheit des Vollmachtgebers zu entscheiden. Kontrolle über den oder die Bevollmächtigten kann man oft nicht mehr ausüben, wenn die Vollmacht erst einmal zum Einsatz gekommen ist.
Wenn Sie Angst vor einem Missbrauch haben, sollten Sie Ihre Vollmacht mit Kontrollmöglichkeiten versehen. So können Sie verfügen, dass bestimmte Maßnahmen nur mit Zustimmung eines weiteren Bevollmächtigten getroffen werden können – etwa eine Unterbringung in einem Pflegeheim oder eine schwere Operation.
Sie können auch Vollmachten aufteilen, sodass derjenige, der Entscheidungen über Leben und Tod treffen soll, nicht gleichzeitig finanzielle Interessen vertreten soll. Sie können insgesamt auch mehrere Bevollmächtigte einsetzen, die dann gemeinsam Entscheidungen treffen müssen. Wichtig: Je mehr Menschen Entscheidungen treffen müssen, desto eher blockieren sie sich gegenseitig. Womöglich passiert dann genau das, was eigentlich eine Vorsorgevollmacht verhindern soll: Entscheidungen können dann nicht schnell getroffen werden.
- Das Bundesjustizministerium bietet neben Informationen auch eine Vorlage für eine Vollmachtvorsorge zum Download an.
- Neues Notvertretungsrecht für Ehepartner
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